Die Scheidemünze bringt der Staat netto in Umlauf. Das war schon immer so.

Mephistopheles, Donnerstag, 08.11.2018, 14:44 (vor 1990 Tagen) @ nereus4332 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Donnerstag, 08.11.2018, 15:12

Hallo Silke!

Du beziehst Dich auch @Ashitaka, der schreibt: Die aktivierten
Scheidemünzen sind kein Geld, ebenso wie die Banknoten nicht das das Geld
sind. Beides sind Beurkundungen (Prägungen) des Geldes, weshalb sie
Münzen (moneta = Erinnerung) oder Note heißen.

Wenn Du das zitierst, scheinst Du Dich mit dieser Aussage einverstanden zu
erklären.
Scheidemünzen sind demnach kein Geld, sondern das sind Beurkundungen.
Auch nicht übel.
Da werde ich heute Abend an der Kasse vorsichtshalber nachfragen, ob ich
auch mit meinen Urkunden zahlen kann. [[lach]]

Wenn das unglaublich klingt, dann gehe bitte der debitistischen Frage
nach, ob eine Scheidemünze ohne ein Schuldverhältnis, das die Zentralbank
akzeptiert, überhaupt in Umlauf kommen kann. Gibt es jemanden, der sie
ohne Schuldverhältnis verschenkt? Wie Dottore schon erklärte, springt
weder eine Münze, noch eine Eurobanknote netto in die Welt, sondern kann
als Zahlungsmittel nur dadurch in Umlauf gebracht werden, dass sich jemand
entsprechend verschuldet.

OK, lassen wir es so stehen.
Nur hatte ich eben den Meister höchstpersönlich zitiert.
Das Nettogeld war nicht mir sondern ihm eingefallen. [[zwinker]]

Merke: Alles was Falschgeld ist, ist Nettogeld, egal ob das nun ein
Fälscher oder ein Staat in Umlauf bringt. Falschgeld/Nettogeld ist nicht
mit Schuldtiteln = Leistungsversprechen hinterlegt.

Danke für diesen Einwand.
Geld ist also das, was aus Schuldtiteln/Leistungsversprechen generiert
wird.
Dabei hinterfragt der Debitismus erstaunlicherweise sehr selten die
Werthaltigkeit dieser Versprechen, wie wir anschaulich bei den Diskussionen
zum „Geld aus dem Nichts“ erleben durften.

Ich habe das damals nicht verstanden und verstehe es bis heute nicht.

Ich helfe dir aus christlicher Nächstenliebe. [[trost]]

Der Staat hat natürlich die Materialkosten und die Prägekosten, aber dann prägt er auf die Münze den gewünschten Betrag und das ist dann der nomnelle Wert des Geldes.
Das darf er aus Tradition.

Beispielsweise begibt der Staat eine Silbermünze mit einem Silberanteil im aktuellen Marktwert von 2,17 € und Prägekosten von 0,03 ct. und prägt 10 € drauf, dann kann der Hasso diese Münze, wenn er schnell ist und sich brav in der schlange ansteht, für 10 € erwerben und diese Münze ist dann offizielles Zahlungsmittel. Die Differenz ist der Gewinn des Staates.
Das war schon immer so, im Mittelalter und auch im römischen Reich. Auch wenn der Denar nur für 2% Silber enthielt, sobald er mit dem Münzprägesstempel versehen war, hatte er genau den Wert von 1 Denar.
Selbstverständlich könnte der Staat mit demn von ihm geprägten Münzen auch seine Angestellten bezahlen oder seine Rechnungen bei Unternehmen begleichen. In Rom hat er das anscheinend gemacht.

Beim Papiergeld darf der Staat das nicht, da kann er die 10 Euro nur erhalten, wenn sie entweder bei ihm als Steuern eingehen oder er begibt eine Anleihe für 10 Euro.
In beiden Fällen muss sich irgendjemand um den Betrag von 10 Euro verschulden, bevor das beim Staat eingehen kann.


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