Mal diese und manchmal jene. ;-)

nereus, Donnerstag, 13.09.2018, 17:08 (vor 2013 Tagen) @ Mephistopheles5945 Views

Hallo Meph!

Du fragst: Wer zahlt denn deinen Lohn?

Ich bin selbständig und meine Kunden „entlohnen“ mich.

Arbeit ist nämlich an sich wertlos.

An sich ist alles wertlos.
Erst wir Menschen bewerten etwas.

Und worin besteht deine Steuerschuld, wenn keiner so doof ist, dir einen Lohn zu bezahlen?

Ich meinte es ging zuvor um den von Dir erklärten Unterschied zwischen Abgaben und Steuern. Um das zu hinterfragen, präsentierte ich die Abgabenordnung.
Daher steht diese Frage in keinem Zusammenhang damit.
Ich formuliere daher einmal um:
Wenn niemand mir Lohn bezahlt, worin besteht dann meine Steuerschuld?

Wenn ich kein Einkommen habe, dann zahle ich auch keine Steuern.
Die Steuerpflicht beginnt aktuell bei roundabout 8.650 €, falls ich nicht irre, vielleicht ist der Betrag auch höher wenn man Freibeträge u.a. berücksichtigt.

Es sagt uns, dass Arbeit im Prinzip wertlos ist.

Aus Sicht des Mount Everest, des Amazonas und der Langhalsgiraffe im Berliner Zoo – ja.
Und wenn meine Tätigkeiten am Markt keinen Abnehmer finden – dann hast Du recht.

Das hast du wieder nicht verstanden.

Was habe ich nicht verstanden?

Der Unterschied ist der, ob dir der Weinberg gehört oder ob der Weinbergbesitzer dir dafür einen Denaur bezahlt, dass du die Weintrauben für ihn lest.
Im zweiten Fall ist das eine Abgabe auf deinen Arbeitslohn.

Ja.

Wenn du aber keinen Weingutbesitzer findest, der dir einen Denar für die Weinlese bezahlt, dann hast du keine Steuerschuld.

Ja, und nun?

Das wissen die Schutzebgel dieser Leute. Anscheinend hat da jeder von ihnen eine Verbindung zu höheren Mächten und spendet regelmäßig an seinen Schutzengel.

Vielleicht, aber sie haben in der Regel mehr Geld zur Verfügung als der gemeine Steuerzahler.

Du schriebst: Nur ein Staat kann ihm Rechte verschaffen, ohne einen Staat hat der Eigentümer kein Recht auf Eigentum. Das weiß er ganz genau.

Das bezog sich (so hatte ich das jedenfalls verstanden) auf Privateigentum an Immobilien, welches der Staat (in der Regel) garantiert.

Daher fragte ich: Und was hat das jetzt mit Geld zu tun?

Darauf antwortest Du: Jetzt steig ich aus. Was der Rechtsstaat mit Geld zu tun hat?
Also nereus, wenn du mit mir diskutieren willst, dann musst du dich solch hirnrissiger Fragen enthalten.

Warum ist diese Frage hirnrissig?
Oben ging es um eine bestimmte Art von Sachwert-Eigentum und nicht um Geld an sich.

Mit Geld kann man Eigentum erwerben und Geld repräsentiert sogar selbst Eigentum, siehe BGB § 929.

Strenggenommen muß man das Eigentum vom materiellen Gegenstand trennen, denn Eigentum ist lediglich ein Anspruch auf eine Sache und nicht die Sache selbst.
Der Anspruch (das Eigentum) wird in einer Urkunde schriftlich fixiert.

Während aber nun der Eigenheim-Eigentümer sein Eigentum mit der Urkunde des Notars nachweisen muß, kann der Geldeigentümer seine Banknote vorzeigen - sofern erforderlich.
In letztem Fall sind „Sache“ und Urkunde miteinander verschmolzen.

Wenn nun die „Geld-Urkunde“ Anspruch auf materielles Eigentum repräsentiert, wobei jetzt auch Waren aller Art + Dienstleistungen gemeint sind, und damit als gültiges Zahlungsmittel akzeptiert ist – sonst ließe sich ja der Anspruch nicht herleiten,
wofür benötigt man dann das Recht auf Eigentum an privatem Grund und Boden, wenn doch der Geldschein an sich schon eine Eigentumsurkunde darstellt und gleichzeitig sicherstellt auch FAST alle anderen Sachen damit käuflich erwerben zu können?

Im Sozialismus konnte man mit dem gültigen Zahlungsmittel (also Geld) alles Mögliche – sofern vorhanden und erwerbbar [[freude]] – kaufen.
NUR bei Grund und Boden wurde das verwehrt.

Der rechtliche Umstand, diese Art Sachwert nicht an- und verkaufen zu können, hat nichts mit Geld zu tun.
Hier geht es lediglich um eine Rechtsfrage, die man sicherlich kontrovers diskutieren kann.

Auch die sozialistische Mangelwirtschaft, welche hier unablässig bemüht wird, hat nichts mit Geld zu tun.

Meines Wissens existieren derartige Ver- und Ankaufverbote in diesem demokratischen Rechtsstaat auch bei Drogen oder verbotener Literatur – beides fiele unter Sacheigentum – und mir ist nicht bekannt, daß deswegen die D-Mark oder der Euro ihren Geldcharakter einbüßten.

Hast Du jetzt verstanden, was ich meine?

mfG
nereus


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