Korrektur zum Thema "Weiterverleih von Einlagen"

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Freitag, 14.09.2018, 17:57 (vor 2013 Tagen) @ Phoenix55743 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 14.09.2018, 18:04

Hallo Phoenix5,

Hallo Paranoia,

ich nehme an, wir gehen in dem Punkt d’accord, dass du mit "Einlagen"
keine Giralgeld-Überweisung auf ein Girokonto meinst (die ja auf der
Passiv-Seite gebucht werden, da eine Forderung des Kontobesitzers gegen die
Bank), sondern Bargeld? Aber auch bei Bargeld trifft das nicht zu.

ja, an dieser Stelle hast Du vollkommen Recht und meine Formulierung war sprachlich unpräzise!

Ich habe "Einlagen" synomym mit dem Geld auf dem Zentralbankkonto das entsteht, wenn jemand einzahlt oder überweist.

Aus Bankensicht kann ich keine "Einlagen" verleihen (Passivseite) nur Vermögenswerte (Aktivseite).

Zum Thema "Notenbankrefinanzierung":

Guck' Dir einfach mal die Bilanz der Deutschen Bank an. Du fokussierst Dich bei dem Thema der Wertpapierpensionsgeschäfte auf einen wichtigen, aber trotzdem eher unbedeuterenden Weg der Bankenrefinanzierung.

[...Die Refinanzierung der Banken über Repos auf der Passivseite
beläuft sich auf circa 5% der Bilanzsumme (siehe Schaubild auf S. 66)...]

Quelle:
Deutsche Bundesbank Monatsbericht Dezember 2013 Seite 64

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichtsaufs...

Noch etwas:
Eine Bank refinanziert sich genauso, wie sich jedes andere Unternehmen auch finanziert. (Bei Banken spricht man aus Abgrenzungsgründen von Refinanzierung, weil ihre Tätigkeit auf der Aktivseite ja die Finanzierung anderer ist).
Der einzige Unterschied zu anderen Unternehmen besteht darin, dass sie einen privilegierten Zukunft zu Offenmarktgeschäften (Wertpapierpensionsgeschäfte) der Zentralbank hat, auf den andere herkömmliche Unternehmen nicht zugreifen können.

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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