Von Sklaven, Lohnsklaven und Umsatzsteuerknechten.

nereus, Dienstag, 18.09.2018, 14:48 (vor 2009 Tagen) @ Mephistopheles5355 Views

Hallo Meph!

Du schreibst: Voraussetzung einer Steuer ist das Eigentum.

Wie kommst Du denn auf diese Idee?

Als Steuer (früher auch Taxe) wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer

Die Steuer dient der Refinanzierung der Macht und da ist es völlig Banane, was da konkret besteuert wird.

Nur der Eigentümer kann besteuert werden, jedoch können Abgaben auch von Nichteigentümern erhoben werden.

Wo steht denn das geschrieben?
D.h. die Eigentümer von Immobilien füllen eine andere Steuererklärung aus als die Nichteigentümer?
Da muß ich doch glatt mal meine Steuerberaterin fragen.

Historisch betrachtet sind Abgaben wesentlich älter und kamen auf mit der Sklavenbefreiung.

Das stimmt leider auch nicht, da Abgaben völlig unabhängig von der Versklavung existierten. Die Sklaverei war u.a. ein Durchgriff des Gläubigers auf den Schuldner über dessen Person, dies mußte mit einer Staatsabgabe überhaupt nichts zu tun haben.
Außerdem war die Sklaverei oft mit Kriegsbeute verbunden, wo neben Territorium auch Menschen erbeutet wurden.
Ebenso gab es im alten Ägypten „relativ“ wenige Sklaven, während in Mesopotamien eine richtige Sklavengesellschaft herrschte.
Nichtsdestoweniger brachten es beide zur Hochkultur.
Die Pyramiden sollen von Arbeitern gebaut worden sein und nicht von Sklaven.

Und, in Ägypten wurde z.B. auch der Fischfang besteuert, wo blieb denn da das Eigentum?
Ebenso muß man z.B. im antiken Griechenland zwischen Freien und Unfreien (Sklaven) unterscheiden. Vermutlich – aber das weiß ich nicht genau – mußten die Freien eine Kopfsteuer zahlen, was dann ja wohl auch ohne Eigentum gegangen wäre.
Die direkte Besteuerung wurde in Griechenland ohnehin als „tyrannisch“ bezeichnet.
Daher wurden Ein- und Ausfuhren bzw. der Verkauf auf Märkten besteuert, also Zoll erhoben. Hier dürfte viel eher der Ursprung der Steuern zu verorten sein.

Als aber die Sklaven befreit wurden oder in Gesellschaften wie den germanischen, in denen es historisch keine Sklaven gab (was in der Folgezeit, als die germanischen Völker eine weltweite Dominanz errangen, zu einem allgemeinen Verbot der Sklaverei führte gegen den Widerstand der genuin semitischen katholischen Kirche), mussten die Herren aber trotzdem Erträge erzielen. Das geschah dadurch, dass sie den Nichteigentümern ihr Eigentum zur Nutzung überließen und entweder eine Nutzungsgebühr erhoben (Pacht) oder von dem Ertrag der Nutzung einen Anteil einbehielten (Abgabe).

Ich kürze das jetzt mal ab, weil das alles schon hundertfach hier vorgetragen wurde.
Was Du zur Historie schreibst, ist ja alles nicht so falsch, aber wir kommen so nicht weiter.
Es ging zuvor um Steuern und Abgaben und ich bin bereit die Steuer als eine Abgabenform zu betrachten, aber das sind alles akademische Feinheiten, die unterm Strich nichts bringen.
Auch der Zoll ist eine Abgabe, die für Ein- und Ausfuhren erhoben wird und damit einer Steuer sehr ähnlich, denn BEZAHLT muß er auch werden.
Daher erspare ich mir den Rest.

Da Du allerdings noch ein paar kleine Pirouetten auf dem schlüpfrigen Parkett des Geldes gedreht hast, will ich doch einmal schauen, ob ich da nicht von der Bande einen oder zwei Knüppel in die rotierende Grazie werfen kann. [[freude]]

Als Entgeltung dafür, dass sich die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zeitlich befristet, wie im Arbeitsvertrag vorgesehen, als Sklaven verkaufen - sie dürfen während der Arbeitszeit ihre Persönlichkeit nicht frei entfalten, sondern müssen den Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten) zahlt er ihnen einen Arbeitslohn.

Das hat Dir wohl die Katja Kipping ins Ohr geflüstert?
Niemand wird gezwungen seine Arbeitskraft an einen Arbeitgeber zu verkaufen.
Geh einfach auf’s Gewerbeamt und mache Dich selbständig.

Die Arbeit gegen Lohn stammt also historisch gesehen von der Sklaverei ab und wurde in früheren Zeiten, als die Menschen noch ein Ehrgefühl hatten, allgemein als Schande betrachtet.

Der Arbeitslohn stammt von der Sklaverei ab. [[hae]]
Du kannst Dir ja gerne eine Arbeit suchen, die minimal oder überhaupt nicht bezahlt wird, wenn Du die Bezahlung als Schande betrachtest.
Die Löhne dürften vorwiegend mit der aufkommenden Industrialisierung induziert worden sein, weil die Handwerker ihren „Krempel“ nicht mehr verkaufen konnten und daher in die Fabriken strömten und von irgendetwas leben mußten.
Sie verkauften jetzt nicht mehr ihre Ware sondern ihre Arbeitskraft!

Um das Wesen der Lohnsteuer zu erkennen, genügt es, einmal nachzusehen, wer hier der Steuerschuldner ist und dafür haftet: Und das ist eindeutig der Arbeitgeber.

Und was hat das mit dem eingangs formulierten Thema zu tun?
Du hüpfst wieder von Blatt zu Blatt und von Blüte zu Blüte.
Ich sag’s ja die ganze Zeit – Nebelbomben!
Aber das gönne ich mir noch.

Ähnlich bei der Umsatzsteuer: Die wird zwar dem Käufer berechnet, steuerpflichtig ist jedoch der Unternehmer.

Aha.
So viel zur Theorie und jetzt kommen wir einmal zur Praxis.

Der Käufer ist fein raus und allenfalls dann zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er dem Steuerpflichtigen in betrügerischer Absicht geholfen hat, die Umsatzsteuer zu umgehen.

Der Käufer ist überhaupt nicht fein raus, weil er beim Erwerb der Ware die Umsatzsteuer SOFORT zu zahlen hat, sonst bekommt er die Ware noch nicht einmal aus dem Laden.
Und in der Regel kann der Normalo sich auch die Umsatzsteuer nicht wieder vom Finanzamt holen.

Der Unternehmer hat zwar in seiner Buchhaltung die eingenommene Umsatzsteuer auszuweisen und sie auch an das Finanzamt abzuführen, aber er kann sie mit dem Umsatzsteueranteil seiner eigenen Ausgaben wieder verrechnen.
Das können NUR Unternehmer, doch Lohnabhängige und Gehaltsempfänger können das nicht.

Warum werden denn die dicksten Kisten von Unternehmen gefahren, weil hier 5, 10 oder 15.000 Euronen als Umsatzsteuergewinn durchgereicht und die Kfz-Kosten als Betriebskosten verrechnet werden können.
Das kann der Arbeitnehmer dagegen nicht.
Er kann weder die Umsatzsteuer zurückfordern noch kann er Betriebskosten geltend machen, jedenfalls lange nicht in der Höhe wie ein Unternehmer.
Also, erzähle mir bitte nichts vom Pferd.

So, das war es jetzt.

Besser is.

Mehr kostenlose Nachhilfe gibbet nicht.

Der war gut. [[lach]]

Ich hoffe, du hast es wenigstens jetzt verstanden.

Is scho recht.

mfG
nereus


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