Es tut mir leid, wenn du den Unterschied zwischen Steuer und Abgabe nicht verstehst (vermutl.weil du dich in der Matrix verfangen hast)

Mephistopheles, Dienstag, 18.09.2018, 10:29 (vor 2009 Tagen) @ nereus5331 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 18.09.2018, 11:05

Hallo Meph!

Was willst Du mir mit Deinem Link sagen?

Es ging um den von Dir postulierten Unterschied zwischen Steuern und
Abgaben und da gibt es eben keinen.

Für die Sprachverhunzer nicht

Vielleicht könnte man Steuern als Untermenge der Abgaben bezeichnen, so
wie das in meinem kleinen Büro-Lexikon steht.

Abgaben, von einzelnen zu entrichtende öffentl. Lasten in Form von
Steuern, Gebühren, Beiträgen oder Zöllen. Abgabenordnung, Gesetz von
1931, durch das die Organisation der Steuerbehörden, das Verfahren in
Steuersachen und das Steuerstrafverfahren geregelt werden.

Quelle: Bassermann-Lexikon, 1988, Seite 11

Und dort lesen wir auch, daß die Abgabenordnung nicht erst 1976 entstand,
sondern nur durch eine andere Verordnung abgelöst wurde.
Ursprung (siehe dazu Wikipedia) war die RAO (Reichsabgabenordnung) von
1919.

Und wenn Du jetzt alle Abgaben/Steuern grundsätzlich als Betrug
titulieren willst (siehe Dein Link zum BRD-Schwindel), dann denke bitte
daran, daß Du dann an einem mächtigen Stützpfeiler des Debitismus
sägst. [[freude]]

Ich hatte diesen schon beim Thema DDR angebohrt und wenn Du jetzt dort
selbst eine Sprengladung positionierst, sage ich Dir:

Nur zu. [[lach]]

mfG
nereus

Voraussetzung einer Steuer ist das Eigentum. Nur der Eigentümer kann besteuert werden, jedoch können Abgaben auch von Nichteigentümern erhoben werden.
Historisch betrachtet sind Abgaben wesentlich älter und kamen auf mit der Sklavenbefreiung. Der Sklave ist Eigentum seines Herrn und somit gehört von vorneherein alles, was der Sklave produziert, seinem Herrn. Wenn der Sklave etwas nimmt aus dem Eigentum seines Herrn, bspw. Feldfrüchte, dann begeht er einen Diebstahl und wird zu recht ausgepeitscht.

Als aber die Sklaven befreit wurden oder in Gesellschaften wie den germanischen, in denen es historisch keine Sklaven gab (was in der Folgezeit, als die germanischen Völker eine weltweite Dominanz errangen, zu einem allgemeinen Verbot der Sklaverei führte gegen den Widerstand der genuin semitischen katholischen Kirche), mussten die Herren aber trotzdem Erträge erzielen. Das geschah dadurch, dass sie den Nichteigentümern ihr Eigentum zur Nutzung überließen und entweder eine Nutzungsgebühr erhoben (Pacht) oder von dem Ertrag der Nutzung einen Anteil einbehielten (Abgabe).

Daraus ist historisch die Lohnsteuer entstanden, die es übrigens erst seit der Weimarer Republik gibt.
Der Unternehmer überlässt seinen Betrieb der Nutzung durch die Arbeitnehmer, dafür bleibt er Eigentümer der Produkte. Als Entgeltung dafür, dass sich die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zeitlich befristet, wie im Arbeitsvertrag vorgesehen, als Sklaven verkaufen - sie dürfen während der Arbeitszeit ihre Persönlichkeit nicht frei entfalten, sondern müssen den Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten) zahlt er ihnen einen Arbeitslohn. Die Arbeit gegen Lohn stammt also historisch gesehen von der Sklaverei ab und wurde in früheren Zeiten, als die Menschen noch ein Ehrgefühl hatten, allgemein als Schande betrachtet.

Jedenfalls erhält der Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsvertrags einen Arbeitslohn - meint er. Da ist jedoch der Staat als Obereigentümer vor und behält von dem Arbeitslohn einen bestimmten Anteil ein - die sogenannte Lohnsteuer. Der Arbeitgeber hat zwar für dieses Geld gearbeitet, bekommt es aber niemals zu Gesicht. Der Arbeitgeber zahlt es zwar, aber nur anteilig an seinen Vertragspartner; der Rest geht an den Staat.

Um das Wesen der Lohnsteuer zu erkennen, genügt es, einmal nachzusehen, wer hier der Steuerschuldner ist und dafür haftet: Und das ist eindeutig der Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht bezahlt, dann wird eben nicht der Arbeitnehmer belangt, sondern der Arbeitgeber ist der Steuerschuldner. Der Arbeitnehmer ist fein raus und kann sich einen feixen, während der Arbeitgeber mit seinem Privatvermögen haftet.
Es wäre auch kompletter Unsinn, vom Arbeitnehmer eine Haftung zu verlnangen: Womit sollte er denn haften ohne Eigentum (proles) bei einem Arbeitsplatz, den er jederzeit verlieren kann?

Ähnlich bei der Grundsteuer: Erhoben wird sie vom Grundstückseigentümer, der legt sie um auf die Mieter. Wenn der Wohnungseigentümer die Grundsteuer nicht bezahlt, dann kann sich der Mieter ebenso einen feixen, während der Wohnungseigentümer mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.

Ähnlich bei der Umsatzsteuer: Die wird zwar dem Käufer berechnet, steuerpflichtig ist jedoch der Unternehmer. Der Käufer ist fein raus und allenfalls dann zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er dem Steuerpflichtigen in betrügerischer Absicht geholfen hat, die Umsatzsteuer zu umgehen.

So, das war es jetzt. Mehr kostenlose Nachhilfe gibbet nicht. Ich hoffe, du hast es wenigstens jetzt verstanden. [[smile]]

Gruß Mephistopheles

Zu deinem Einwand, die Steuer sei ja nur eine Teilmenge der Abgaben, ist zu sagen:
Voraussetzung dieses Konstrukts ist, dass man den Staat als Obereigentümer, der über alles betrachtet, was sich innerhalb seines Staatsgebietes befindet, sozusagen den Herrn über Mann und Maus und Kind und Kegel. Somit kann er natürlich auf auf alles, also die Waren (warum nicht die Menschen?), was in sein Staatsgebiet gelangt, Einfuhrzölle erheben und auf alles, was sein Staatsgebiet verlässt, diesmal auch die Menschen, Ausfuhrzölle (Reichsfluchtsteuer).
Dass der Staat einen Teil dieser Abgaben als Steuer erklärt, ist dadurch zu erklären, dass er sein Obereigentum zediert. Mephistopheles


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