Grundsätzlich gilt für Thailand - es ist kein Einwanderungsland

NST, Südthailand, Sonntag, 29.08.2021, 13:14 (vor 965 Tagen) @ NegaPosi7532 Views
bearbeitet von NST, Sonntag, 29.08.2021, 13:29

Wie sieht das in Th aus?
Könnte man in Th so etwas einfacher verwirklichen, bekommt man dort weniger Steine in den Weg gelegt?

Woran erkennt man das - an den VISAs die man bekommen kann. Im Prinzip gibt es 3 Arten von VISAs - das übliche Touristenvisa - dann die Non-Immigrant VISA und davon 2 Formen - Business und für Familie. Es gibt da diverse Feinheiten und Einzelbestimmungen - z.B das Elite VISA - aber das ist in der Grundform auch ein Non-Immigrant Visa. Jede dieser Visaformen sind mit zeitlichen Begrenzungen ausgelegt.

Theoretisch kann man nach mindestens 3 Jahren mit Aufenthalt eines Non-Immi ein Resistenz Visa beantragen, aber das lassen wir mal aussen vor.

Mit Touristen Visa und Non-Immi Familie hat man aber keine Workpermit - und die ist für jede Form der Arbeit erforderlich. Im Prinzip fällt da auch Online Tätigkeit darunter, auch dort ist eine Workpermit erforderlich, aber bisher haben die Thai noch keine zuverlässige Methode das genau zu überwachen.

Grundsätzlich kann man also nur mit einem Business Visa eine Workpermit erhalten, ist man Ehepartner eines thail. Staatsbürgers gibt es dort noch Sonderregelungen - die Anforderungen sind andere.

Hier noch die Liste der Berufe, welche Ausländer nicht ausführen dürfen .... das ändert sich auch - aber gibt ein Gefühl um was es geht

Verbotene Berufe und Tätigkeiten ist fast 10 Jahre alt

Man kann das so zusammen fassen - alle handwerklichen Tätigkeiten, ebenso alles was in den neueren Techniken mit Smartphone und Computer so möglich ist - es sei denn, es finden sich keine Thais die das können und das ist inzwischen eigentlich ausgeschlossen.

Also deine Eingangsidee - damit hast du hier keine Chance, wenn du das selbst machen willst. Ein Thai kann mit so etwas sofort anfangen - ohne erst noch eine Lizenz oder was vergleichbares - der legt einfach los - und so etwas gibt es an jeder Ecke - inzwischen auch mit fahrbaren Untersätzen.

Was man machen könnte ist, man eröffnet als Ausländer eine Firma - z.B Cafe Schluck - muss dann mindest. 7 Thais anstellen - eine Ldt. gründen - fast identisch mit einer GmbH mit 2 Mill. Baht ca. 55k Euro - denn nur ab dieser Summe kannst du dann eine Workpermit für 1 Ausländer beantragen - und zwar dann als Geschäftsführer vom Cafe Schluck. Die ganze GmbH muss aber im Eigentum mit mindest. 51% von thail. Gesellschaftern sein. :-P

Als ich in Phuket lebte von 96-98 hatte ich so eine Ldt. Konstruktion - damals war das nur ein Papierkonstrukt - die 2 Mill. mussten nicht nachgewiesen werden und es wurden auch keine thail. Angestellten verlangt. Die Thai Administration hat natürlich inzwischen dazu gelernt und kontrolliert die Ausländer auf den Buchstaben des Gesetzestextes exakt.

Unter diesen Voraussetzungen würde ich keine Firma mehr eröffnen - aber es gibt immer noch Mutige.

In mehr als 20 Jahren habe ich natürlich auch dazu gelernt und die noch offenen Schwachstellen analysiert und gefixt.

So viel kann ich schon einmal verraten - ein offizielles Geschäft auf deinen Namen - das macht nur Sinn - wenn du ein bekannter Weltmarktführer bist .... und die Thais einen Vorteil sehen, dass du in ihr Land kommst.

Die andere Möglichkeit ist, es so ähnlich zu machen wie ich. In dem Beitrag werde ich darauf nicht eingehen, nur wenn gezielt nachgefragt wird. Das Prinzip könnte man mit einem Schwarzmarkthändler* ohne greifbares Geschäft vergleichen.

Nichts was der Schwarzmarkthändler macht ist im Sinne des Gesetzgebers. Es ist aber auch kein Gesetzesbruch im juristischen Sinn - sondern nützt Lücken im System, die andere nicht gefunden haben, weil sie nicht danach suchten.

Wie sicher ist das - ganz ehrlich, ich glaube sicherer als meine Rentenansprüche in D und CH. Ich rechne immer noch, dass meine Rentenansprüche bedient werden - einfach deshalb, weil sie auf sehr tiefem Niveau sind. Wenn die nicht mehr bedient werden, dann sind in Europa nicht nur die Lichter aus.

Ebenso verhält es sich in TH als Schwarzmarkthändler - Straftatbestände gibt es nicht und die Lücken, welche ich ausnütze - das abzustellen, wenn es überhaupt geht, überfordert das System.
Gruss

*Schwarzmarkthändler steht einfach für die Steuerungsoptionen die ich habe - ein besser Begriff fällt mir dazu nicht ein.

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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