Ob´s hilft?

cassi, Mitten in der EUdSSR, Samstag, 22.08.2020, 11:26 (vor 1343 Tagen) @ Tob3925 Views

Der Leitfaden – so könnten Sie reagieren:

Hieraus ergibt sich aus unserer Sicht, dass es juristisch betrachtet ausreicht, zu äußern, dass man die Maske nicht trägt. Sollten die Ladeninhaber darauf bestehen, kann folgender Leitfaden helfen:

Ich trage keine Maske.
Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlungen verklagen und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i.V.m. Art 2 Absatz 2 i.V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
Wenn Sie mich zwingen eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

Wichtig: Bleiben Sie klar und deutlich, seien Sie sich Ihrer Rechte bewusst, vertrauen Sie auf die bestehenden Gesetze und vermitteln Sie dies an ihr Gegenüber. Je ruhiger und klarer Sie sind, desto eher können sie Unsicherheiten und Streit vermeiden und dennoch Ihre Rechte vor Ort durchsetzen.

https://klagepaten.eu/mund-nasen-masken-juristisch-betrachtet/

[[zwinker]]

Aber wahrscheinlich wird es so kommen; die Andersdenkenden und Handelnten werden ausgesperrt.[[sauer]]

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Gruß ©
"Dummheit ist ein menschliches Privileg" (S. von Radecki)
"Versuche niemals in keinem System die herrschende Macht mit Vernunftgründen zu überzeugen." (@Meph)


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