FED ist nicht Kreditgeber, Teilnahme nur bei positiver KDF und negativem Überschuldungsstatus

Ashitaka, Freitag, 10.04.2020, 21:52 (vor 1479 Tagen) @ CalBaer2961 Views
bearbeitet von Ashitaka, Freitag, 10.04.2020, 22:05

Hallo Calbaer,

"The Main Street Lending Program will enhance support for small and mid-sized businesses that were in good financial standing before the crisis by offering 4-year loans to companies employing up to 10,000 workers or with revenues of less than $2.5 billion."

Wie gewohnt, wird das Kreditinstitut des Antragstellers auch hier nur bei "ausreichend positiver KDF" ("good financial standing"), vorhandener Zahlungsfähigkeit vor der Krise und der Bilanzsicherheit, dass keine Überschuldung des Unternehmens zum Krisenbeginn bestand (Stichtag der Prüfung ist noch nicht veröffentlicht) einem Antrag zustimmen. Von der erträumten Einstufigkeit des Geldsytems ist also weit und breit (das unterscheidet unsere ehrliche Nachweisführung von euren bloßen Behauptungen) keine Spur. Da sollten sich alle mal etwas mehr mit den Details beschäftigen, statt nur mit persönlichen Erwartungen daherzukommen.

"Lenders for the Main Street program will be financial institutions, such as large banks....The application process will certainly vary by bank – larger banks may leverage a portal to take in applications, while smaller banks may require an application and supporting documentation to be submitted to a specific branch or through email,”

https://www.netsuiteblogs.com/the-main-street-lending-program-what-your-business-needs-...

Kreditgeber im Rahmen des Main Street Lending Programms ist also nicht die FED, sondern, wie sollte es anders sein, das jeweilige Kreditinstitut des Unternehmens.

Man merkt, wie wenig Ahnung hier einige vom europäischen und US-Bankwesen haben und sich nur auf die Passagen in Newslettern konzentrieren, von denen sie etwas hören wollen. Mich erinnert das alles an die irrsinnige Annahme der letzten Tage, dass das BMF mit Schreiben vom 19.03.2020 dem Erlass von Umsatzsteuern und Ertragsteuern zugestimmt hat, obwohl es sich dabei nur um zeitlich befristete Lockerungen der Antragsprüfungen auf Stundung und Ratenzahlung handelt.

So, nun könnt ihr alle wieder träumen gehen.

Herzlichst,

Ashitaka

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