Schon wieder nicht aufgepasst

Ashitaka, Freitag, 10.04.2020, 03:03 (vor 1479 Tagen) @ DarkStar3440 Views
bearbeitet von Ashitaka, Freitag, 10.04.2020, 03:07

Hallo DarkStar,

Zum Beispiel hier:

- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung

So, ich denke jetzt singst du nur noch für dich. Guts Nächtle, Schlaumeier.[[rofl]]

Man kann sich nur das raussuchen, was einem gerade passt, oder man informiert sich vollumfänglich über die Prüfungsanforderungen des KfW-Schnellkreditprogramms, welche dem Kreditinstitut auferlegt werden. Dann hättest du nämlich auch etwas vom Hinweis der KfW auf die Prüfungspflicht der "geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers auf den Stichtag 31.12.2019" vernommen. Ob du das akzeptieren kannst, wage ich zu bezweifeln.

Viel schöner ist doch die Vorstellung, dass nun ohne Prüfung bei jedem Antragsteller das bewilligt werden kann, was er beantragt, was der Staat anbietet, nicht wahr?

Die Bank hat keine Funktion mehr, macht "im Traum" endlich den Weg frei!

All denjenigen, die hingegen etwas Ahnung vom Bankwesen haben, dürfte sofort einleuchten, dass die Geschäftsbank bei teilnahme als Finanzpartner aufgefordert wird, eine zum 31.12.2019 jeglichen Insolvenzrisiken Stand haltende Überprüfung der Vermögens- und Schuldenverhältnisse, sowie der Zahlungs- und Kapitaldienstfähigkeit vorzunehmen.

Natürlich kannst du auch daran glauben, dass es ausreicht der Bank deines Vertrauens "ich 800 TEUR haben will, widde widde witt ... bum bum!!!" zuzurufen. Die Bank hat ja in deiner Traumwelt eh keine systematisch wichtige Funktion mehr, weshalb sie ihre eigene Haftungsinanspruchnahme im Falle einer unvollständigen Prüfungen wohl auch nicht mehr interessieren wird.

Wenn wir hingegen wach bleiben, so verstehen wir, dass die Geschäftsbank aufgrund der 100%igen Haftungsfreistellung nur nicht mehr das "Kreditrisiko" des Antragstellers prüfen muss (Vorhabens- bzw. Planungsbeurteilung, Verschlechterungen der Bonität aufgrund der Corona-Krise, KDF-Berechnung auf Grundlage einer zwölfmonatigen Liquiditätsplanung "Nach Standard Checkliste 4 der KfW", Besicherungsrisiko).

Das sollte man sauber auseinanderhalten und nicht rumalbernd so tun, als hätte das Kreditinstitut keine systemrelevante Funktion mehr.

Herzlichst,

Ashitaka

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