Ganz genau - Grundsätzliches dazu...

Silke, Freitag, 15.02.2019, 13:27 (vor 1868 Tagen) @ BerndBorchert7034 Views
bearbeitet von Silke, Freitag, 15.02.2019, 13:32

Lieber Bernd,

ich verstehe ja, dass das Thema wie der ganze Debitismus mit Urschuld, Vorfinanzierungsproblematik, Machtkreislauf samt Abgabeerhebung und Aufschuldung samt Nachschuldnerzwang nicht einfach anzunehmen ist, da ja zur Aufrechterhaltung der Simulation der Tauschmythos seit Jahrtausenden gehegt und gepflegt wird und von uns selbst auch seit Kindheit verinnerlicht wird wie unsere ganze Weltanschauung.
Atraḫasis-Epos
"Als die Götter noch wie die Menschen arbeiten mussten..."

Der Punkt zwischen Tausch und Kauf ist, dass eine Geldschuld vertraglich
fixiert und kein Tauschgegenstand beansprucht wird.


Kauf als spezielle Variante von Tausch, nämlich wenn die eine Seite Geld
tauscht.

Die Wirtschaft ist ja eine Kette von Schuldkontrakten, kein Tausch.
Jede Kette startet beim Machthalter - per Verschuldung ex Waffengewalt.

Geld sind Schuldverhältnisse und die Geldträger sind nicht das Geld.
Schuldverhältnisse kannst du aber nicht tauschen und übertragen sondern nur erfüllen oder durch Ausbuchen der Schuld beenden - dann wird halt falliert.

"Schulden verschwinden nur durch Leistung, die als endgültig akzeptiert wird."
@dottore

Die Bezahlung eines Kaufpreises in Geldsummen samt Übereignung der Urkunden bringt die zu Grunde liegende Ver- und Entschuldungskette nicht aus der Welt.

Beim Tausch beginnt und endet die Schuld im einzelnen Vorgang wie ein Foto - Klick!.
Beim Kauf entstand die Schuld schon vor dem Kauf (Vorfinanzierung) und endet nicht mit der Bezahlung sondern läuft weiter (Nachschuldnersuche) wie bei einem Film - schnurr!.

Wenn A Gegenstand/Ware/Anspruch anbietet und dafür eine Geldsumme zur Verfügung bekommen will, möchte er ja nicht fortan, die Scheine und Münzen bewundern, wie der Tauscher, das Ertauschte, sondern die Potentialität der Geldsumme in Punkto Entschuldungsfähigkeit gegen andere Wirtschaftssubjekte nutzen.

Kaninchen als spezielle Variante von Säugetier: Nicht jedes Säugetier
ist ein Kaninchen, aber jedes Kaninchen ist ein Säugetier.

Tausch ist ein völlig anderes Phänomen als Kauf - dahinter steht eine völlig andere Intention. Angestrebt wird ein völlig anderes Potential.

§ 362 BGB Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an
den Gläubiger bewirkt wird.


Ich hab mich nochmal umgesehen. man lernt ja nie aus: Beim juristischen
Schuldrecht geht es nicht nur um die Schuld des Käufers, sondern genau so
um die des Verkäufers. Es ist also symmetrisch,

Beide Parteien verschulden sich.

d.h. Ware und Geld werden
vorerst nicht unterschieden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)
Der Begriff des Schuldverhältnis im engeren Sinn bezeichnet hingegen
die einzelnen Ansprüche, die aus einer solchen Rechtsbeziehung
resultieren, etwa den Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf
Übereignung der Kaufsache.

…und des Käufers auf die Geldsumme.

Ich will das mit der Interpretation von Kauf als einem Tausch Ware gegen
Geld auch nicht überstrapazieren. Kaufen ist eben eine so häufige
spezielle Form des Tauschen

Ist es nicht, aber wir müssen eine für deinen Otto bessere Erklärung erarbeiten, wenn nicht einmal der Bernd das bisher geschriebene annehmen kann.

, dass der Oberbegriff dann nicht mehr so

richtig passt. So wie Wale eine sehr spezielle Variante von Säugetieren
sind, oder Menschen.

Dieser Vergleich geht IMHO nicht.

Übrigens, Du betonst so, dass der Käufer sich beim Kauf verschuldet.

Ja.

Wenn man sich mit einem Kredit verschuldet, dann bekommt man bei der
Verschuldung Geld aufs Girokonto.

Gegen ein Leistungsversprechen + Sicherheit.

Wenn man sich mit einem Kauf (mit
Girokarte) verschuldet, geht Geld von Girokonto weg.

Der Kauf ist das klassische „Aus dem Regal in den eigenen Zugriffsbereich nehmen“ – die Aneignung durch den Käufer im Tante Emma Laden.
Damit kannst du nun aus dem Laden schleichen. Dann hast du geklaut und deine Schuld nicht beglichen oder du gehst zur Kasse und zückst deine Karte zwecks Bezahlen (Summe vorzählen 99,99 €) und Übereignung der Urkunden (Abbuchen von deinem Konto und zubuchen beim Konto von Tante Emma)

Das ist also genau
umgekehrt, und damit ist Deine Interpretation gegen die Intuition, z.B. die
von Herrn Otto Normalverbraucher.

Ich werde mir mal überlegen, ob ich das bei Gelegenheit dem Otto irgendwie besser klar machen kann, wenn es kein anderer Forist tun möchte.

Liebe Grüße
Silke


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