Sollten dazu nicht die IHKn einen Leitfaden haben?

Martin, Dienstag, 16.08.2022, 13:17 (vor 612 Tagen) @ mh-ing3042 Views

Bei Stromausfall dürfte so gut wie gar nichts mehr gehen. Dann sind auch wichtige Mitarbeiter u. U. von der Kommunikation abgeschnitten. Ich kenne einen Fall, da wohnt der Geschäftsführer 80 km entfernt vom Betrieb. Außerdem kann ihn der Stromausfall an jedem Ort der Welt treffen. Lösung: Ein Satellitentelefon mit wenigen leitenden Mitarbeitern vor Ort?

Ist der Strom weg, gibt es auch keine elektronischen Überweisungen mehr. Wie ist das dann mit Zahlungsfristen? Höhere Gewalt? Wie sieht die Schnittstelle mit dem Finanzamt aus? Wie sieht es bei Streitverfahren aus? Gibt es dazu gesetzliche Regelungen, Termine neu ansetzen zu dürfen?

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Ich kann mir dazu sehr viele Fragen vorstellen. In jedem Fall müsste die Firmenleitung einen entsprechenden Notfallplan dazu haben. Im Grunde ist das eine Risikoanalyse mit einem Maßnahmenkatalog. Das sollte die Grundvoraussetzung für die Haftungsabsicherung sein. Allerdings wäre gerade dazu eine gewisse Standardisierung über die IHKn hilfreich.


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