Bei ALLEN Kapitalgesellschaften gibt es die "Durchgriffshaftung". Das Grundkapital reicht dann nicht. Bei "Fehlentscheidungen" greift der Gesetzgeber auf das Vermögen zu. oT

Olivia, Dienstag, 16.08.2022, 10:41 (vor 619 Tagen) @ Mephistopheles3184 Views

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