Da ist einer schlicht aus der Zeit gefallen. Ich frage mich, WER da unwissend ist

Mephistopheles, Dienstag, 16.08.2022, 09:36 (vor 612 Tagen) @ mh-ing3938 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 16.08.2022, 09:44

Egal, ob es dieses Szenario gibt oder nicht, egal, ob der Strom läuft oder nicht, man ist in der Pflicht. Man hat die Kosten gegenüber Banken, Behörden, SV, Kommunen, Versicherungen. Die nehmen einen nicht wegen so etwas aus der Pflicht.
Auch die Mitarbeiter haben ihre Ansprüche und die sich preislich der größte Posten.

Das war einmal, vor der Zeit der Heuschrecken. Damals, als man noch wusste, dass die Unternehmen aus den Zünften hervorgegangen waren.

Daher ist deine Äußerung dazu schlicht die eines Unwissenden, der wohl noch nie ein Unternehmen geführt hat.

Ich frage mich, wer da unwissend ist.
Die Führung eines Unternehmens überlässt der moderne Unternehmer dem Management oder externen Dienstleistern; genau so wie der Husvermieter sich nicht mehr als Hauspatron betrachtet, der verantwortlich ist für seine Mieter, sondern die Verwaltung seines Hauses an externe Dienstleister auslagert.

Wenn man diese Pflichten nicht erfüllt, ist man bankrott, zahlungsunfähig

Was glaubst du wohl, was GmbH ausgeschrieben bedeutet? Das Haftungskapital sollte man allerdings übrig haben.*)

und dann geht es noch in weitaus unangenehmere Bereiche als ein Blackout. [[zwinker]]

Ich frage mich, wie bei einem Blackout die Meldung der Zahlungsunfähigkeit an die Behörden praktisch stattfinden soll. [[rofl]]

Gruß Mephistopheles

*) Ich war selber mal unwissend mit dem Ergebnis, dass ich Insolvenz anmelden musste. Seitdem bin ich etwas klüger. :-P Meph


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