Schön wäre es. Ich habe aber noch nie gehört, dass Manager, die Milliardenpleiten zu verantworten hatten, mit ihrem Privateigentum haften mussten

Mephistopheles, Dienstag, 16.08.2022, 11:29 (vor 617 Tagen) @ Olivia3087 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 16.08.2022, 11:35

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Aber vermutlich meintest du die kleinen Krauter, wo es nur um ein paar 100.000 bis max. einstellige Millionenbeiträge ging und nicht die großen Skandale, wo Milliarden vernichtet wurden.

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Wichtig ist, Kapitaleigentum und Geschäftsführung personell zu trennen. Das betrifft nicht nur Ehen, sondern auch die weitere und fernere Verwandtschaft bis ins siebte Glied.
Das klassische Krattlermodell, Ehemann Geschäftsführer, Ehefrau Kapitaleigentümerin und kaum machte die Firma pleite, eröffnete wie wieder unter dem Namen der Ehefrau mit derselben Adresse, führt also nicht weiter. [[freude]]
Btw., sprichst du aus Erfahrung? [[hüpf]]

Gruß Mephistopheles


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