Du hast Recht

Ankawor, Dienstag, 16.08.2022, 09:38 (vor 617 Tagen) @ mh-ing3528 Views

Egal, ob es dieses Szenario gibt oder nicht, egal, ob der Strom läuft oder nicht, man ist in der Pflicht. Man hat die Kosten gegenüber Banken, Behörden, SV, Kommunen, Versicherungen. Die nehmen einen nicht wegen so etwas aus der Pflicht.
Auch die Mitarbeiter haben ihre Ansprüche und die sich preislich der größte Posten.

Daher ist deine Äußerung dazu schlicht die eines Unwissenden, der wohl noch nie ein Unternehmen geführt hat.

Ich habe tatsächlich noch nie ein Unternehmen geführt, sondern solche nur gelegentlich beraten, früher zur Computerei, heutzutage zur Vorbereitung auf den Blackout.

Was von deinen erwähnten Verpflichtungen beim oder auch nach dem Blackout in welcher Form noch übrig bleibt und vor allen Dingen, wie sie erfüllt werden können, weiß niemand, da es noch nie einen Blackout nach der Definition des Bundesamtes gab.

In New Orleans, obwohl kein Blackout und auch nicht großflächig, aber auch näher, in Bitterfeld, war die Erfüllung von (manchen) Verpflichtungen monatelang ganz einfach nicht möglich. Beim Blackout gemäß Bundesamt geht es aber vorrangig um die Verpflichtung, sein Weiterleben zu sichern, und dafür haben Banken, Behörden, SV, Kommunen, Versicherungen ganz sicher Verständnis, nicht zuletzt, weil sie beim Blackout noch nicht mal ihre Forderungen übermitteln können.

MFG
Ankawor


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