Als Unternehmer; nicht als Krattler

Mephistopheles, Samstag, 23.10.2021, 15:31 (vor 916 Tagen) @ b.o.bachter3520 Views

Nimmt man diese beiden Zitate zusammen, dann ergibt sich, dass "das weltweit umfassend angewandte, übliche Verfahren" darin besteht, dass "Steuerabgaben gefordert oder erzwungen" werden, "BEVOR Einkommen enstanden ist".

Das wäre mir neu und insofern würde die Auflistung von ein paar Beispielen Klarheit bringen.

Wieso ist ir das neu?
Als allererstes hast du mal die Lohnsteuer und die Sozialabgaben für deine Mitarbeiter abzuführen, völlig egal, ob du auch nur einen Ct. Einnahmen erzielt hast.
Dann hast du eine einkommenssteuervorauszahlung zu leisten anhand der fertiggestellten Rehnungen. Ebenso eine Umsatzsteuervorauszahlung.
Da ist bei dir noch kein Ct. eingegangen, weil die Kunden üblicherweise erst zum Zahlungsziel bezahlen, aber nicht am Tag des Rechnungsdatums.
Dann musst du noch deine und sogar deine unfertigen Produkte bezahlen, auch wenn du sie nioch gar nicht zum Verkauf angeboten hast oder sogar gar nicht kannst.

Das alles. bevor du auch nur einen Ct. Einnahmen erzielt hast. Lediglich bei Frischlingen [image] gewährt das FA eine Gnadenfrist, bis sie nach etwa 2 Jshren Schlaachtreife erreicht haben.
Ab dem 3. Jahr wird es kritisch.

Gruß Mephistopheles


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