Immerhin war die Rede von "Verbindlichkeiten gegenüber der EZB" .. [edit]

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 16.08.2022, 09:43 (vor 618 Tagen) @ Ashitaka1790 Views
bearbeitet von Beo2, Dienstag, 16.08.2022, 09:59

.. die im Geschäftsbericht bzw. Jahresabschlussbericht jeder GBank vollständig enthalten sein MÜSSEN.
Aber nochmals, was sind Repogeschäfte (Repurchase Agreement) :

+ https://www.gabler-banklexikon.de/definition/repo-geschae...
ZITAT: "Rückkaufvereinbarung, Repurchase Agreement; Verkauf von Wertpapieren gegen Liquidität mit der gleichzeitigen Vereinbarung, Wertpapiere gleicher Art zu einem zukünftigen Termin zu einem festgesetzten Preis zurückzukaufen. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich um einen Kredit, der durch die Wertpapiere besichert wird ..."

Davon Rede ich die ganze Zeit und seit Jahren : Dass es sich nämlich "ihrem Wesen nach" um eine spezielle Form von KREDITEN handelt. Unter welchem Posten des Geschäftsberichts, der Bilanztabelle, oder einer zugehörigen Anlage sie enthalten sind, ist nebensächlich.
Jedenfalls handelt es sich, im hier diskutierten Zusammenhang, um "Verbindlichkeiten gegenüber der EZB".

Hier noch eine Info der Deutschen Bundesbank :
+ https://www.bundesbank.de/de/service/banken-und-unternehm...
ZITAT: "An den Offenmarktgeschäften des Eurosystems kann grundsätzlich jedes in Deutschland ansässige oder niedergelassene Kreditinstitut teilnehmen, das zur Unterhaltung von Mindestreserven verpflichtet ist. Weiterhin ist ein Sicherheitenkonto bei der Deutschen Bundesbank zwingend erforderlich, da die Offenmarktkredite [!! - Anm.v. Beo2] jederzeit durch ausreichende Sicherheiten unterlegt sein müssen ..."

Gruß, Beo2


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