Kauf dir doch zunächst mal einen aktuellen Bilanzkommentar

Ashitaka, Dienstag, 16.08.2022, 08:29 (vor 612 Tagen) @ Beo21893 Views
bearbeitet von Ashitaka, Dienstag, 16.08.2022, 09:05

Hallo Beo2,

.. ausdrücklich auch alle! sog. Repogeschäfte mit anderen Banken, inklusive der BuBa. Hier die Richtlinie - auf Seite 79 :
+ https://www.bundesbank.de/resource/blob/612646/c18c0b59837cb5cddeca125071f0f64b/mL/stat...

Leitlinien zum Zwecke einer mtl. konsolidierten EZB-Statistik stellen auf gar keinen Fall das rechtliche Regelwerk in Bezug auf die Ansatz- und Bewertungsvorschriften bei der Aufstellung der Bilanz eines Kreditinstituts im Rahmen des Jahresabschlusses dar. Wo kämen wir denn da hin?

"Verbindlichkeiten (Spalten 01 bis 08)
"Hier sind die in Position HV21/210 „Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs)“ ausgewiesenen Beträge, darunter auch Verbindlichkeiten aus an Banken abgegebenen Namensschuldverschreibungen, Namensgeldmarktpapieren und Sparbriefen, nach Gläubigern und Fristigkeiten aufzugliedern.
Bei der Deutschen Bundesbank aufgenommene Übernachtkredite sind als täglich fällige Verbindlichkeiten in Zeile 114, Spalte 01 auszuweisen. Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank aus Offenmarktkrediten sind ebenfalls in Zeile 114 zu zeigen[/b].
Verbindlichkeiten gegenüber der EZB, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Verwaltung des Eigenkapitals und der Währungsreserven der EZB, sind in Zeile 121 auszuweisen.

darunter: Verbindlichkeiten aus Repurchase Agreements (Repos) (Spalten 01 bis 05)
Hier sind die Verbindlichkeiten gegenüber Banken aus echten Pensionsgeschäften und aus gegen Geldsicherheiten betriebenen Wertpapier- und Edelmetall-Leihgeschäften in Höhe der für die Übertragungen erhaltenen Beträge gesondert auszuweisen ..." ENDE

Im Jahresabschluss eines Kreditinstituts gibt es keine Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs)". In der Bilanz des Kreditinstituts werden hingegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.S.v. §1 (1) KWG oder Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als erstes ausgewiesen. Auch in allen übrigen Bilanzpositionen werden keine Verbindlichkeiten gegenüber der BuBa aus Repo-Geschäften passiviert.

Ich wusste es doch. Also, zu jeder pflichtgemäß veröffentlichten Bankbilanz (Geschäftsbericht !) gehören noch zusätzliche ANLAGEN. Nicht alles Bedeutsame befindet sich in der Bilanztabelle.
Habe es hier auch schon vor Jahren gepostet. Da las der @dottore noch mit ... und schwieg.

Wundert mich nicht, dass er auf solch raffinierte Annahmen erst gar nicht geantwortet hat. Die Diskussion kommt dank solcher Simplifizierungsversuche nicht voran. Na zumindest hat es bei tar bzgl. des Settlements bei Clearstream und der Tatsache, dass durch Anleihengeschäfte eben gar keine neuen Geldsummen entstehen, klick gemacht. Dass er in den Bilanzen der Kreditinstitute keine Verbindlichkeit gegenüber der ZB aus Repo-Geschäften findet, ist auch schon mal etwas. Vielleicht unterhaltet ihr euch noch etwas weiter über das Thema und geht auf die Suche. Ich bin raus.

Herzlichst,

Ashitaka

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