Zu Hülf

tar ⌂, Gehinnom, Montag, 15.08.2022, 02:34 (vor 618 Tagen) @ Ashitaka1986 Views

Aloha,

Wo liegt denn vom Ergebnis her der Unterschied?


A belastet sein Wertpapier aber nicht zwecks Sicherheitenstellung, sondern er verpfändet ein bis zum Ablauf keine sofortige Fälligkeit (ZBG) bietendes Wertpapier bis einen Tag vor Fälligkeit an die ZB. Die Rückgabe erfolgt als "Rückgabe einer vertretbaren Sache".

Ein Repo ist also deiner Meinung nach ein Pfandgeschäft - und das soll das Ganze Vereinfachen?

Aus der allwissenden Müllhalde:

"Die Verpfändung ist eine vom Gesetz von vorneherein vorgesehene Kreditsicherheit, so dass auch ein Kredit oder eine sonstige Forderung zur Rechtswirksamkeit der Verpfändung vorhanden sein muss."

Also wie jetzt? Kreditsicherheit oder nicht? Ein bisschen schwanger geht nicht.

Nebengleis: Dieses "keine sofortige Fälligkeit (ZBG) bietendes" ignoriert, dass Liquidität in der Wirtschaftswirklichkeit nicht ausschließlich von ZBG geboten wird, A weiterhin den laufenden Kupon der Anleihe erhält, auch wenn er diese in Pension gegeben hat und dass A dieses Wertpapier stattdessen auch am Markt weiter veräußern oder (anderweitig) belasten könnte, um sich Liquidität zu verschaffen.

Bei einem Kredit nach dem KWG sind die zugrunde liegenden Sicherheiten (Beleihungswerte aus dem Sicherheitenvertrag) über die Vertragslaufzeit des Kreditvertrags (bis zur Rückzahlung) in Bezug auf ihre Werthaltigkeit zu gewährleisten (wegen des Vorgriffs auf die Zukunft).

Das sind zwei himmelweite Unterschiede.

Aus meinem bisherigen Verständnis bedarf es aus Sicht der ZB beim Pensionsgeschäft auch überhaupt keinerlei Werterhaltungsgarantien bzgl. der Anleihe, weil sie durch die Rückkaufvereinbarung den für sie erwarteten Preis und damit die Rückzahlungshöhe ja bereits festgeschrieben hat. Es liegt daher im Interesse der GB, dass dieses Wertpapier ordnungsgemäß am Markt bewertet wurde (von eigenen Analysten und Markterwartungshaltungen, den Ratingagenturen, konkurrierenden Banken, bliblub), da die ZB anderenfalls in ihr restliches Vermögen vollstreckt.

Mit deiner Gleichsetzung zur Pfandleihe drehst du das jedoch auf den Kopf - hier unterliegt die ZB nun dem Risiko der Wertentwicklung dieser Anleihe, da sie sich an diesem als eingesetztem Pfand gütlich halten muss, wenn die GB nicht wie vereinbart tilgen würde. Diese Risikoverlagerung hin zur ZB möchte ich doch zumindest arg in Zweifel ziehen.

Kokolores ist meine Erklärung deshalb aber nicht. Es handelt sich bei einer Überweisung von Geschäftsbankguthaben immer und ausschließlich um die Abtretungen von "Guthaben von Geld".

Wir finden beim "Geld"-Begriff nicht zueinander, siehe unten.

Keine Geschäftsbank ist in der Lage ihre Kreditgeschäfte ohne ausreichende Sicherheitenstellungen (und zwar die gesamte Vertragslaufzeit über) zu gewährleisten, geschweige denn auszuweiten. Eine Zentralbank juckt das nicht. Sie belastet ja nichts, sondern schmeißt der am Repo teilnehmenden GB das Wertpapier schon vor Fälligkeit (spätestens einen Tag davor) wieder vor die Füße.

Bzgl. Repo sehe ich das auch so (siehe 2 Absätze weiter oben), widerspricht jedoch deinem Pfandleihe-Konstrukt und schön, dass du auch hier wieder von Kreditgeschäften schreibst. Im Allgemeinen kann eine ZB wg. des Insolvenzrisikos auch nicht auf ihre Aktiva-Seite pfeifen.

Banknoten und Münzen usw. (eben auch Wechsel und jedwede Art von Guthaben) dokumentieren ein Vermögenseingriffsrecht gegen den Emittenten, konkreter: das Recht zur Schuldbefreiung ggü. selbigen. Daher sind sie (zur Tilgung bei diesem) gültig - sie sind "Geld". Anderenfalls können wir uns vom "Geld"-Begriff gänzlich verabschieden (wofür meiner Meinung nach einiges spricht, um die Sprachverwirrung zu reduzieren).


Umgangssprachlich wird das immer so bleiben. Rechtlich ist es schon immer anders gewesen, angefangen mit den Geschäftsbesorgungsverträgen der Kreditinstitute (Geld gut zu haben), bis hin zu den bunten Scheinchen und funkelnden Talern, auf denen lediglich das zur Bezahlung dienende Geld beurkundet (beziffert) wird. Umherlaufende Geldmengen gibt es nur umgangsprachlich. Es wird in Wirklichkeit nur Papier oder Metall mit Währungsfunktion (Wahrung der Bezifferung des Geldes) übertragen. Und die bieten - rein isoliert vom zweistufigen Zentralbanksystem betrachtet - im schlimmsten Fall gar keine Funktion ("Kevin: Gestern hat man mir gesagt ich kann mit der Hingabe meines blauen 20 Euroschein und grünen 5 Euroschein ein Steak bezahlen, heute geht das nicht mehr. Wieso?!").

Ich verstehe nicht im Geringsten, wie du von meiner "Geld"-Definition zu solchen Sätzen gelangst. Augenscheinlich siehst du immer noch beim "Geld" lediglich irgendein losgelöstes "Machtpotential" und hantierst daher mit abstrakten Beschreibungen, statt konkrete unmittelbare Rechtsbeziehungen und etwaige Rechtsfolgen zweier direkt beteiligter Parteien zu erkennen, die sich im jeweiligen Fall buchhalterisch und juristisch entsprechend nachvollziehen lassen (sollten). Nun haben wir in den letzten Jahren beim "Geld"-Begriff nicht zueinander gefunden, wird sich hier offenbar auch nicht ändern. Sei es drum.

Frag dich mal, was die Aktiva-Gegenposition der Geschäftsbank ist. Mit einer aktivierbaren Kreditforderung hat ein Anleihengeschäft ganz und gar nichts zu tun. Es entstehen durch Anleihengeschäfte keine zusätzlichen Geldsummen, nur per Kreditvertrag auf Geschäftsbankebene wird die Tür geöffnet bzw. rennen die Pferde zur Tränke.


Buchung: Anleihe an Verbindlichkeit ggü. Kunde X (= irgendeine öffentliche Stelle)

Du gehst hingegen davon aus, dass öffentliche Stellen ausschließlich Konten bei der Buba haben, was nicht der Fall ist.


Hab ich gar nicht geschrieben.

Stimmt, das habe ich angenommen.

Aber du hast derweil mit pbiger Buchung deinen Gedanken (Die Geldsumme hat zuvor ja eben nicht existiert und wird nun geschaffen) selbst widerlegt: Es wird im Zuge der Anleihenzeichnung nämlich keine dafür notwendige Kreditforderung bei der GB aktiviert, sondern nur ein Anleihenwert.

Du erkennst aber schon, dass durch den Kauf dennoch eine fixierte Nominalforderung entstanden ist, für die vorher nichts da sein musste?

Die für die Zeichnung der Anleihe notwendige Geldsumme war bereits vorher existent.

Wo denn?

Ein Anleihengeschäft ist kein Kreditvertrag!

Ein Autogeschäft ist kein Kreditvertrag! <img src=" />

Gute Nacht.

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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