.. vermutlich deshalb, weil bei sog. Repogeschäften erst nach deren Fälligkeit feststeht ..
.. ob es ein Kredit oder eine endgültige Übereignung war. Im ersteren Fall ist ganz sicher ein vereinbarter ZINS zu zahlen !
Das lässt sich nicht in der Bilanztabelle korrekt abbilden. Ist meine Vermutung.
Beo2