Einigung und Dissenz

tar ⌂, Gehinnom, Dienstag, 16.08.2022, 04:07 (vor 618 Tagen) @ Ashitaka1892 Views

Aloha,

ZBG bietet sofortige Fälligkeit.


Da sofortige Fälligkeiten auch anderenorts existieren, kannst du hier nur "den höchsten Grad an Liquidität" meinen, was in der Geldhierarchie allerdings auch nur eingeschränkt gilt, wenn man sich Sonderziehungsrechte und den Eurodollar-Markt anschaut - ja, bisweilen wird sogar Gold also noch liquider angesehen. Existiert in deiner Gedankenwelt überhaupt diese Geldhierarchie?


Nein, nur ZBG bietet streng genommen immer sofortige Fälligkeit. Ein Geschäftsbankguthaben kann zwar als täglich fälliges Sichtguthaben bereitstehen, es bleibt aber immer nur ein von der ZBG-Versorgung der Geschäftsbank abhängiges Guthaben, welches ausschließlich dann sofortige Fälligkeit bietet, wenn die Voraussetzung auf der ZBG-Stufe erfüllt sind (Mindestreserve, Settlement, zu besichernde Innertageskredite).

Dieses Mantra hast du nun zum dritten Male wiederholt, ohne darzulegen, inwiefern das auch nur im Geringsten bankeninterne oder bankenlose Transaktionen berührt [[top]] oder inwiefern Eurodollar und Sonderziehungsrechte in deine "sofort fällig (ZBG)"-Welt hineinpassen [[top]].

Es bleibt unklar, wieso Händler überhaupt auf die Idee kamen, Wechsel-Beziehungen einzugehen und wieso in einigen Jurisdiktionen und gerade auch interjurisdiktional das von der achso "mächtigen ZB passivierte ZBG" in den alltäglichen Geschäften gerade nicht verwendet wird.

Wen meinst du, so überzeugen zu können und wovon eigentlich genau? Was ist die große Erkenntnis aus solch einer verengten Sichtweise?

Ein Geldguthaben auf der Geschäftsbankebene kann auch nur in klarer Abhängigkeit dieses ZBG sofortige Fälligkeit bieten (Settlement / Echtzeit-Settlement / Mindestreservepflicht).


Das kommt doch immer auf den konkreten Fall an.


Es ist grundsätzlich so.

...

Wenn der Kunde einer Geschäftsbank seine Kontogebühren bezahlen muss, benötigt er dafür lediglich GBG. Muss er seine Mietschulden bezahlen und sein Vermieter ist bei derselben Geschäftsbank, ist es ebenso. Identisch bei der Onlinezahlung mittels Paypal. Wenn 2 Händler ihren Warenkredit bei Lieferung tilgen, bedarf es nicht einmal dieses. Mit der Fixierung auf ZBG und der Annahme einer ständigen Abhängigkeit von diesem bei jedweder Zahlung, blendest du große Teile der Wirtschaftswirklichkeit aus, aktuell bspw. auch jegliche Zahlung mittels Cryptos.


Ja dann funktioniert die Zession von Guthaben in deiner Vorstellung der Wirtschaftswirklichkeit halt grundsätzlich ohne ZBG.

In meiner Vorstellung der Wirtschaftswirklichkeit muss man sich Forderungsübertragungen zwischen unterschiedlichen Vertragspartnern jeweils genauer anschauen, da sie jeweils unterschiedliche Formen von Nominalforderungen betreffen. Es kann dabei durchaus auch vorkommen, dass ZBG bei der Transaktion relevant ist/wird. Aber nicht "grundsätzlich" und auch nicht "grundsätzlich nicht". Es gibt hier kein grundsätzliches, universalistisches Gedankengebäude oder ein ganz bestimmtes "Geld", das sich über alle Transaktionen stülpen ließe. Siehe genannte Beispiele.

Einfach mal so tun als würde in der Umgebung von elektronischen Zahlungsdienstleister oder Cryptowährungen kein ZBG mehr nötig sein, um die zuvor kreditierten Guthaben überhaupt erst dorthin und zurück zu transferieren, als sei grundsätzlich kein ZBG nötig um die ständig laufenden Zins- und Tilgungsdienste bei den Kreditinstituten zu bewerkstelligen. Das kommt deiner Wirklichkeitsvorstellung echt näher? Ich lebe in einer weniger simplen Welt.

Wer hat das denn behauptet? Du steigerst dich hier in etwas rein, was nie Thema war.

Thema ist: es finden Transaktionen auch ohne ZBG statt. Jeden Tag. Gültige Rechtsgeschäfte und sogar Zahlungen. D.h. nicht, dass man grundsätzlich immer und überall auf ZBG verzichten könnte und dass es gar keine Rolle spielen würde - oder wie im verlinkten Beitrag: keinerlei Bedarf dafür da wäre. Es ist nur nicht bei jeder Transaktion relevant.

Ich weiß nicht, ob das wirklich so ein Riesenunterschied ist. Die Forderungen aus einem Kreditvertrag sind ja erstmal ebenso festgeschrieben (fixiert). Warum also sollte die Sicherheit bei dem einen keine Rolle spielen?


Na dann muss man wenn es kein Riesenunterschied ist vielleicht gar nicht unbedingt an die Besicherungsproblematiken laufender Kredite der GB an Kreditnehmer denken. Wozu auch? Ist doch kein Riesenunterschied. Tun wir doch einfach so, als wäre die Besicherungsproblematik /-prüfung die über die Kreditlaufzeit egal, als würden die dem Sicherheitenvertrag der Kreditvertrags zugrunde liegenden Beleihungswerte nur zu Anfang eine Rolle spielen. So gefällt's? Ach geh ...

Was zum Geier? Meine Frage zielte in Richtung Pensionsgeschäft.

Ich finde nicht "die" EZB-Leitlinien, aber einzelne "Leitlinien der EZB über xy" (bspw. diese). Welche meinst du genau? Link?


Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) Zuletzt 2022 geändert.

Ah, sehr gut. Also wendet man Bewertungsabschläge an. Interessant hier auch auf Seite 60 oben unter b):

"Das Eurosystem verlangt, dass der um den Bewertungsabschlag bereinigte Marktwert der notenbankfähigen Sicherheiten während der Laufzeit einer liquiditätszuführenden befristeten Transaktion aufrechtzuerhalten ist. Fällt der Wert der notenbankfähigen Sicherheiten, der täglich ermittelt wird, unter eine bestimmte Grenze, fordert die Heimat-NZB den Geschäftspartner auf, im Wege eines Margenausgleichs zusätzliche Sicherheiten oder Guthaben zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt kann die NZB überschüssige Sicherheiten oder Guthaben zurückgeben, falls der Wert der notenbankfähigen Sicherheiten nach einer Neubewertung ein bestimmtes Niveau übersteigt;"

Klingt so, als würde dies auch Pensionsgeschäfte betreffen, da man von einer "liquiditätszuführenden befristeten Transaktion" schreibt. Tja...

D.h. bei einem Pensionsgeschäft kommt es zur direkten Eigentumsübertragung (kein Kredit, kein Pfand, sondern tatsächlicher (Ver)Kauf und späterer Rückkauf) und nur beim besicherten Kredit (Sicherungsrecht wird eingeräumt, aber Eigentum verbleibt beim Schuldner) wird ggf. ein Pfand relevant.


Richtig, bei Pensionsgeschäften handelt es sich um Kauf- und Rückkaufverpflichtungen der notenbankfähigen Sicherheit (des Wertpapiers). Sehe ich genauso, habe ich genauso in diesem Thread erklärt.

Schön, dass wir uns einig sind, aber du hast gerade noch ein Pfandgeschäft bemüht, was nicht ganz stimmte. Sei es drum.

Entgegen deiner Auffassung handelt es sich darüber hinaus aber nur umgangssprachlich um einen Kredit der Zentralbank. Hier helfen die besten Zeiten des Gelbe Forum's weiter:

"Was die ZB aktiv verbucht ("Kredite an Banken"), sind keine Kredite, sondern die beim ZB-Geschäft hereingenommenen in GZ zu pari bewerteten Pfänder, also die bekannten Schuldtitel heute. In keiner Bankbilanz gibt es einen Passivposten "Verbindlichkeiten gegenüber der ZB", womit sich das Phänomen "Kredit der ZB an Banken" von selbst erledigt. Alle Bankbilanzen buchen ZB-Geld und Guthaben bei der ZB aktiv. Die Banken haben also Forderungen gegen die ZB." Paul C. Martin

Jetzt geht das wieder vorn vorne los. Im Dokument steht doch eindeutig, dass die Zentralbank beides - Pensionsgeschäfte und besicherte Kredite - durchführen kann und es unterschiedliche Dinge sind.

Beim Pensionsgeschäft kauft die ZB das Wertpapier und das Eigentum geht an sie über. Daher muss es auch in ihrer Bilanz bei den Aktiva auftauchen (wohl unter 7.1). Gleichzeitig schreibt sie der GB ZB-Guthaben gut, was bei ihr als Passivum und bei der GB als Aktivum auftaucht. Kurz: bei der ZB kommt es zu einer Bilanzverlängerung und bei der GB zum Aktivtausch. Hier liegt PCM richtig, aber es ist kein Pfand im Spiel.

Andere Refinanzierungsgeschäfte - also Kredite an GB - tauchen, wie bei Krediten üblich, doppelt auf, weil ein Kredit zur Entstehung von zwei unterschiedlichen Forderungen führt:

1. Forderung der GB an die ZB in Höhe von X, fällig JETZT
- bei der GB als Aktiva: Guthaben bei Zentralnotenbanken (oder Kassenbestand)
- bei der ZB als Passiva: Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten (oder Banknotenumlauf)

2. Forderung der ZB an die GB in Höhe von X+y, fällig zu T
- bei der GB als Passiva: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (oder dergl.)
- bei der ZB als Aktiva: Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute

Hier liegt PCM daneben.

Such den Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber der ZB" bei der GB gern weiter und stell ihn dir, da du ihn nicht finden wirst, der Einfachheit halber vor. Man kommt nur schwer über den Verlust dieses Bilanzpostens hinweg.

In welcher Verbindlichkeit sich das im Falle eines Kredits bspw. hier auf Seite 5 konkret wiederfindet, kann ich dir nicht beantworten. Da kannst du aber doch direkt mal bei deiner NRW-Bank nachhaken. Ich fände es als Geschäftsbank nämlich regelrecht genial, wenn Forderungen der ZB gegen mich in meinen Verbindlichkeiten nicht auftauchen würden. Da wäre ich Stammgast.

Möchte man die Pyramide auch weiter oben breiter aufbauen (sprich: längere Refinanzierungslaufzeiten begründen), so muss die Basis der Kreditvergabe und damit die Schaffung neuer Geldsummen angekurbelt werden.


Was ist denn hier oben und was unten? Welche Marktteilnehmer meinst du ganz konkret?


Nur ganz unten die Kreditbasis ((Vor)Finanzierungsinstrument), nach oben hin lediglich Refinanzierungsinstrumente. An der Basis warten bestenfalls immer neue Kreditnehmer auf, nach oben hin spitzt sich alles aufgrund der Laufzeitenproblematik in immer kürzer werdende Refinanzierungsrunden der Kreditinstitute zu. Zerbröckelt die Kreditbasis, kann die Zentralbank nur noch systemzerstörend die aufwartenden Sicherheiten (Wertpapiere) kaufen was das Zeug hält. (Dottores Warnung).

Also wenn kein Markt für Wertpapiere mehr existiert, kauft die ZB diese ein? Wieso war das 2008 aber gerade nicht "nur noch systemzerstörend"?

"Geld" ist bei dir also und ausschließlich ZBG.


So ist es. "Geld gut zu haben" (Geschäftsbankguthaben) ist kein "Geld haben".

Für Nichtbanken (und genau aus deren Perspektive schreibst du diesen Satz) ergibt sich hier jedoch überhaupt kein Unterschied, denn sie dürfen keine Rechtsgeschäfte mit der ZB abschließen. Für die Nichtbanken repräsentiert ZBG (was sie nur in Form von Bargeld halten können) eine "Forderung" auf die Gutschrift von Sichtguthaben in Höhe des Nominalwerts auf einem Konto bei ihrer Geschäftsbank. Das ist etwas völlig anderes als was ZBG für die Geschäftsbank repräsentiert (nämlich die Verpflichtung der ZB, gegen diese zum vereinbarten Rückkauftermin die in Pension genommenen Wertpapiere wieder herauszugeben - daher bucht die ZB diese ja auch als Passiva).

"Der Debitismus erklärt, wie Banknoten und ZB-Geld (Buchungen ZB passiv) entstehen, nämlich ausschließlich nach Verpfändung von bereits existenten Schuldtiteln an die ZB". Paul C. Martin

Ausschließlich? Das stimmt nicht. Es gibt besicherte Kredite, in denen Verpfändungen relevant sind. Pensionsgeschäfte gehören nicht dazu, da hier keine Verpfändung stattfindet. Dann gibt es auch noch Käufe seitens der Zentralbank ohne Rückkaufvereinbarung und zuguterletzt gibt es noch Schuldverschreibungen seitens der Zentralbank.

"Guthaben von Geld" im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags der Kreditinstitute sind nicht Geld, sondern Geldsurrogate deren Annahme im Zweifel auch verweigert werden kann (GB verfügt nicht über ausreichend ZBG).

Im Zweifel wird sogar ZBG verweigert - versuche mal, bei Tankstellen mit einem 500er zu bezahlen oder erinnere dich bspw. an das Verfahren wg. der Barzahlung der Rundfunkgebühren, was glaube ich wg. Unzumutbarkeit (zu großer Aufwand) abgelehnt wurde.

Nur sie hat die Machtposition, um die Systemeigenschaft "Geld" im zweistufigen Zentralbanksystem zu schaffen und zu wahren. Alles andere sind Vermögensbewertungen in zu beziffernden Teilsummen dieser Summe (Geldeinheiten).


Jetzt ist "Geld" bei dir eine Eigenschaft, eine passive gar, die aber von der mächtigen Zentralbank geschaffen würde.


So ist es. Als hätte tar die Diskussionen hier nie verfolgt und könne nun überrascht spielen.

Bitte?

"Man kann es also drehen und wenden wie man will: Geld ist niemals ein Aktivum, es ist auch nicht "neutral", sondern stets, sowohl in Waren- als auch Schuldgeldsystemen ein Passivum". Paul C. Martin

Beim Halter der Forderung ist es stets ein Aktivum. Und nun? Gesamtwirtschaftlich beträgt das Geldvermögen übrigens immer 0.

Spässle, gell. <img src=" />


Jedem das seine. Ich fasse es als Beleidigung auf, diskutiere deshalb nach dem ersten Lesen vom Anfang dieser Antwort an dann doch anders weiter.

Es kam also immer noch nicht deutlich genug rüber, dass du für mich in rätselhaften Ausdrücken formulierst.

Die GB kreditiert hier gar nichts, sonst müsste sie "zuvor" einen durch den Anleihenemittenten selbst zu besichernden Kredit eingeräumt haben. Du merkst, dass das gar keinen Sinn ergibt.


Ich verstehe kein Wort.


Dann biste ja seit Threaderöffnung keinen Schritt weiter.

Stimmt, ich sitze immer noch auf meinem Sessel.

Also again: GB kauft Anleihe. Buchung wie gehabt.
Danach kann sie mit der Anleihe zur ZB watscheln und das Pensionsgeschäft abschließen, wenn sie es für notwendig erachtet (weil sie ggf. damit rechnet, bankenexterne Buchungen durchführen zu müssen).


Die Anleihe wird vom CSD (Clearstream in DE) erst durch Settlement (d.h. nach der Zahlung bereits vorhandenem ZBG) in das Depotkonto der GB übertragen. Hier wird kein Auto auf Pump gekauft. Erst nach der Zahlung kann das Wertpapier der GB über den Zentralverwahrer als Abwicklungsdienstleister für die nachfolgende Besicherung geldpolitischer Zentralbankgeschäfte verpfändet werden.

Das zum Beispiel finde ich lustig.

Was auch immer die GB im Anschluss mit der Anleihe vor hat, die Anleihe (das Wertpapier) muss mit bereits vorhandenem ZBG (Aktiva der GB Position 1 (Barreserve), dort explizit das "Guthaben bei der ZB") bezahlt werden.

Ah, okay - wenn dem so ist, dann benötigt die GB natürlich entsprechend ZBG.

Soweit ich mich entsinne, war der Foren-Konsens vor etwa 9-12 Jahren zu diesem Thema, dass der Prozess der Anleihe-Emission etwa 3 Tage dauere und die GB sich zwischenzeitlich mit der noch zu bezahlenden Anleihe bei der ZB gütlich halten könne und, da öffentliche Stellen u.a. Geschäftsbank-Konten unterhalten, eine Abwicklung auch ohne ZBG möglich. Es kann auch sein, dass ich das durcheinanderbringe, weil die Debatten dazu halt lange her sind, ich die Beiträge nicht wiederfinde und damals auch tlw. in direkten Mailkontakten diskutiert hatte.

Mittels den GB-Teilsummen der Barreserve (Position 1) werden Anleihen (Position 5) bezahlt. Und zwar aus dem eigenen Guthaben (Konto) der Geschäftsbank (Aktiva / Vermögen der GB).


Kleiner Hinweis: Kaufen ist nicht Bezahlen.


Ach nee, nur handelt es sich hier um ein Wertpapier, welches ausschließlich ex settlement im Depot Zugriff bietet, erst danach eine Verwendung als eine notenbankfähige Sicherheit für geldpolitische Operationen bietet. Sicher dieser Tatsache bewusst zu sein, macht es nicht leichter. Deshalb lach doch weiter.

Jesus.

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


BTC: 12aiXGLhHJVETnmGTLbKtAzJNwqh6h6HN4


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