Drehen im Kreis

tar ⌂, Gehinnom, Montag, 15.08.2022, 13:49 (vor 619 Tagen) @ Ashitaka1891 Views

Hallodri,

Natürlich wird ein Pfand auch für die Kreditsicherheit genutzt. Oder aber es ist eine sonstige Forderung zur Rechtswirksamkeit der Verpfändung existent. Musst nur genau lesen. Und genau diese existiert aufgrund des Refinanzierungsgeschäfts mit der Rücknahmeforderung (Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet).

Lassen wir das mal so stehen, weil weiter unten aufgeklärt wird.

Nebengleis: Dieses "keine sofortige Fälligkeit (ZBG) bietendes" ignoriert, dass Liquidität in der Wirtschaftswirklichkeit nicht ausschließlich von ZBG geboten wird, A weiterhin den laufenden Kupon der Anleihe erhält, auch wenn er diese in Pension gegeben hat und dass A dieses Wertpapier stattdessen auch am Markt weiter veräußern oder (anderweitig) belasten könnte, um sich Liquidität zu verschaffen.


ZBG bietet sofortige Fälligkeit.

Da sofortige Fälligkeiten auch anderenorts existieren, kannst du hier nur "den höchsten Grad an Liquidität" meinen, was in der Geldhierarchie allerdings auch nur eingeschränkt gilt, wenn man sich Sonderziehungsrechte und den Eurodollar-Markt anschaut - ja, bisweilen wird sogar Gold also noch liquider angesehen. Existiert in deiner Gedankenwelt überhaupt diese Geldhierarchie?

Ein Geldguthaben auf der Geschäftsbankebene kann auch nur in klarer Abhängigkeit dieses ZBG sofortige Fälligkeit bieten (Settlement / Echtzeit-Settlement / Mindestreservepflicht).

Das kommt doch immer auf den konkreten Fall an. Wenn der Kunde einer Geschäftsbank seine Kontogebühren bezahlen muss, benötigt er dafür lediglich GBG. Muss er seine Mietschulden bezahlen und sein Vermieter ist bei derselben Geschäftsbank, ist es ebenso. Identisch bei der Onlinezahlung mittels Paypal. Wenn 2 Händler ihren Warenkredit bei Lieferung tilgen, bedarf es nicht einmal dieses. Mit der Fixierung auf ZBG und der Annahme einer ständigen Abhängigkeit von diesem bei jedweder Zahlung, blendest du große Teile der Wirtschaftswirklichkeit aus, aktuell bspw. auch jegliche Zahlung mittels Cryptos.

Bei einem Kredit nach dem KWG sind die zugrunde liegenden Sicherheiten (Beleihungswerte aus dem Sicherheitenvertrag) über die Vertragslaufzeit des Kreditvertrags (bis zur Rückzahlung) in Bezug auf ihre Werthaltigkeit zu gewährleisten (wegen des Vorgriffs auf die Zukunft).

Das sind zwei himmelweite Unterschiede.


Aus meinem bisherigen Verständnis bedarf es aus Sicht der ZB beim Pensionsgeschäft auch überhaupt keinerlei Werterhaltungsgarantien bzgl. der Anleihe, weil sie durch die Rückkaufvereinbarung den für sie erwarteten Preis und damit die Rückzahlungshöhe ja bereits festgeschrieben hat.


Exakt, ein entscheidender Unterschied zum Kreditwesen.

Ich weiß nicht, ob das wirklich so ein Riesenunterschied ist. Die Forderungen aus einem Kreditvertrag sind ja erstmal ebenso festgeschrieben (fixiert). Warum also sollte die Sicherheit bei dem einen keine Rolle spielen?

Es liegt daher im Interesse der GB, dass dieses Wertpapier ordnungsgemäß am Markt bewertet wurde (von eigenen Analysten und Markterwartungshaltungen, den Ratingagenturen, konkurrierenden Banken, bliblub), da die ZB anderenfalls in ihr restliches Vermögen vollstreckt.

Mit deiner Gleichsetzung zur Pfandleihe drehst du das jedoch auf den Kopf - hier unterliegt die ZB nun dem Risiko der Wertentwicklung dieser Anleihe, da sie sich an diesem als eingesetztem Pfand gütlich halten muss, wenn die GB nicht wie vereinbart tilgen würde. Diese Risikoverlagerung hin zur ZB möchte ich doch zumindest arg in Zweifel ziehen.


Artikel 127 bis 136 der EZB-Leitlinien gehen genaustens auf die erforderlichen Risikokontrollmaßnahmen zum Schutz vor Verlusten beim Ausfall eines Kreditinstituts ein. Stell das gerne auch in Zweifel.

Ich finde nicht "die" EZB-Leitlinien, aber einzelne "Leitlinien der EZB über xy" (bspw. diese). Welche meinst du genau? Link?

Punkt 3.1.1.2. auf Seite 14 der von mir gefundenen Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 20. September 2011 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems bringt Klarheit:

"Die NZBen können befristete Transaktionen entweder als Pensionsgeschäfte durchführen (d. h., das Eigentum an dem Vermögenswert wird auf den Gläubiger übertragen, und die Parteien vereinbaren gleichzeitig, das Geschäft durch eine Rückübertragung des Vermögenswerts auf den Schuldner zu einem zukünftigen Zeitpunkt wieder umzukehren) oder in Form von besicherten Krediten (d. h., dem Gläubiger wird ein rechtswirksames Sicherungsrecht an dem Vermögenswert eingeräumt, wobei aber unter der Annahme, dass der Schuldner seine Verpflichtungen erfüllen wird, das Eigentum an dem Vermögenswert beim Schuldner verbleibt). Weitere Bestimmungen zu befristeten Transaktionen über Pensionsgeschäfte werden in den vertraglichen Vereinbarungen der jeweiligen NZB (oder der EZB) festgelegt. Die Regelungen für befristete Transaktionen in Form von besicherten Krediten tragen den unterschiedlichen Verfahren und Formalitäten Rechnung, die in den jeweiligen Rechtssystemen zur Begründung und späteren Verwertung eines Sicherungsrechts (z. B. eines Pfands, einer Abtretung oder eines sonstigen umfassenden Sicherungsrechts) zu beachten sind."

D.h. bei einem Pensionsgeschäft kommt es zur direkten Eigentumsübertragung (kein Kredit, kein Pfand, sondern tatsächlicher (Ver)Kauf und späterer Rückkauf) und nur beim besicherten Kredit (Sicherungsrecht wird eingeräumt, aber Eigentum verbleibt beim Schuldner) wird ggf. ein Pfand relevant.

Da bei einem Pensionsgeschäft das Eigentum übertragen wird (verbirgt sich möglicherweise in der EZB-Bilanz unter Aktiva Punkt 7), dürfte jedoch auch der Kupon auf den neuen Eigentümer übergehen und da die Zentralbanken ihre Gewinne an den jeweiligen Staat ausschütten, zahlt dieser dann offenbar seine (Anleihe-)Zinsen letztlich an sich selbst.

Ferner trägt die Zentralbank bei einem Pensionsgeschäft durch den Eigentumsübergang erstmal das volle Wertentwicklungsrisiko dieses Wertpapiers bis zum Rückverkauf. In der Regel sind das aber überschaubare Zeiträume von 1 Woche bis 3 Monaten und da der Rückkauf zu einem Festpreis bereits vereinbart wurde, wird dieses Risiko der Zentralbank stark minimiert. Falls sie beim Ankauf auch noch Preisabschläge anwendet, kann man praktisch sogar sagen: aufgelöst.

Wir finden beim "Geld"-Begriff nicht zueinander, siehe unten.


Weil du an die Funktionalität eines Geschäftsbankguthabens auf Geschäftsbankebene als solches glaubst. Vor diesem Hintergrund kommt die immer wieder aufschlagende Behauptung daher, bei einer bankinternen Buchung würde Zentralbankgeld überhaupt keine Rolle spielen. Am Ende müssen dann wieder die Voraussetzungen (Auch Zugangsvoraussetzungen) in Bezug auf ZBG für Innertageskontenabwicklungen im Falle bankexterner Überweisungen und den innertägigen Aufrechnungen erklärt werden.

Bankinterne Buchungen müssen nicht mit bankexternen Buchungen erklärt werden.

Im Allgemeinen kann eine ZB wg. des Insolvenzrisikos auch nicht auf ihre Aktiva-Seite pfeifen.


Das tut sie auch nicht, siehe Risikokontrollmaßnahmen und grundsätzliche Prüfungsanforderungen an notenbankfähige Sicherheiten im Vorfeld. Was ich beschreibe, ist, dass sie im Einzelfall keine über die gesamte Vertragsdauer einzuhaltende Sicherheitenstellung eines Kreditinstituts in Bezug auf das mit Vertragsbgeinn eingeräumte Zentralbankguthaben prüft.

Das braucht sie ja nicht, da sie das Eigentum am Wertpapier bereits erworben hat. Die Absicherung des Rückkaufs erfolgt durch die kurzen Haltezeiten (1 Woche bis 3 Monate) und ggf. durch Preisabschläge sowie die allgemeine Marktfähigkeit des Wertpapiers (d.h. es wird im schlimmsten Fall halt anderweitig veräußert oder schlichterdings bis zum Laufzeitende einfach behalten: der Staat ist in der Regel ja nicht der schlechteste Schuldner).

Wenn man sich eine Pyramide der Laufzeiten der Gesamtverschuldung des Systems vorstellt, so bildet einzig und allein das Kreditwesen (Finanzierungsgeschäft) die Laufzeiten ausweitende Basis der Pyramide.

Kredite haben Laufzeiten. Kredite mit späteren Fälligkeiten sind ... *trommelwirbel* ... später fällig.
Fantastische Erkenntnisse.
Nicht.

Hier stehen den sofortigen Fälligkeiten (ZBG) die längst möglichen Laufzeiten gegenüber.

Diesen Satz verstehe ich nicht.

Die Pensionsgeschäfte haben in der Regel Laufzeiten von 1 Woche bis 3 Monate (Tenderverfahren, nicht wahr). Mein aktueller Mietvertrag dauert bereits länger.

Bewegt man sich nun mit jeder Refinanzierungsrunde (Repo-Runde) weiter nach oben in der Pyramide, so werden die Laufzeiten (wie im Falle der Widerbeleihungsrunden) mit der Zeit immer kürzer.

Möchtest du einfach sagen, dass man Geschäfte auf Grundlage eines Wertpapiers nicht über die Fälligkeit dieses Wertpapiers hinaus tätigen kann?

Dies deshalb, weil der dem Refinanzierungsgeschäft zugrunde liegende Titel nur durch zum Stichtag bereits vorhandene Geldeinheiten begründet wird,

Was ist denn nun für dich wieder "eine Geldeinheit" und was "begründet" diese genau? Welchen Stichtag meinst du? Tag der Emission? Tag des Pensionsgeschäfts? Tag des Rückkaufs? Die Fälligkeit des Wertpapiers? Da wird man ja blöde.

das Refinanzierungsgeschäft nur eine kürzere Laufzeit als der zugrunde liegende Titel haben kann.

Also möchtest du einfach sagen, dass man Geschäfte auf Grundlage eines Wertpapiers nicht über die Fälligkeit dieses Wertpapiers hinaus tätigen kann. Okay.

Möchte man die Pyramide auch weiter oben breiter aufbauen (sprich: längere Refinanzierungslaufzeiten begründen), so muss die Basis der Kreditvergabe und damit die Schaffung neuer Geldsummen angekurbelt werden.

Was ist denn hier oben und was unten? Welche Marktteilnehmer meinst du ganz konkret?

Umgangssprachlich wird das immer so bleiben. Rechtlich ist es schon immer anders gewesen, angefangen mit den Geschäftsbesorgungsverträgen der Kreditinstitute (Geld gut zu haben), bis hin zu den bunten Scheinchen und funkelnden Talern, auf denen lediglich das zur Bezahlung dienende Geld beurkundet (beziffert) wird. Umherlaufende Geldmengen gibt es nur umgangsprachlich. Es wird in Wirklichkeit nur Papier oder Metall mit Währungsfunktion (Wahrung der Bezifferung des Geldes) übertragen. Und die bieten - rein isoliert vom zweistufigen Zentralbanksystem betrachtet - im schlimmsten Fall gar keine Funktion ("Kevin: Gestern hat man mir gesagt ich kann mit der Hingabe meines blauen 20 Euroschein und grünen 5 Euroschein ein Steak bezahlen, heute geht das nicht mehr. Wieso?!").


Ich verstehe nicht im Geringsten, wie du von meiner "Geld"-Definition zu solchen Sätzen gelangst. Augenscheinlich siehst du immer noch beim "Geld" lediglich irgendein losgelöstes "Machtpotential" und hantierst daher mit abstrakten Beschreibungen, statt konkrete unmittelbare Rechtsbeziehungen und etwaige Rechtsfolgen zweier direkt beteiligter Parteien zu erkennen, die sich im jeweiligen Fall buchhalterisch und juristisch entsprechend nachvollziehen lassen (sollten). Nun haben wir in den letzten Jahren beim "Geld"-Begriff nicht zueinander gefunden, wird sich hier offenbar auch nicht ändern. Sei es drum.


Alles fein sauber dargelegt. Nicht erst durch meine Beteiligung an der Diskussion. Solange aber der
Status des Guthabens von etwas mit "dem gut gehabten etwas" gleichgesetzt wird, bleibt es nebulös.

Es fängt aber schon bei der gedanklichen Ausblendung bloßer Bezifferungen der Geldsumme auf den Trägern der Beurkundungen (Währungen) an. Geld ist eine durch geldpolitische Operationen bei der ZB passivierte Summe (ZBG).

"Geld" ist bei dir also und ausschließlich ZBG.

Nur sie hat die Machtposition, um die Systemeigenschaft "Geld" im zweistufigen Zentralbanksystem zu schaffen und zu wahren. Alles andere sind Vermögensbewertungen in zu beziffernden Teilsummen dieser Summe (Geldeinheiten).

Jetzt ist "Geld" bei dir eine Eigenschaft, eine passive gar, die aber von der mächtigen Zentralbank geschaffen würde.

Wie kann man bitte so kommunizieren und willkürlich mit Begriffen hantieren? Das ist obergruselig.

Aber du hast derweil mit obiger Buchung deinen Gedanken (Die Geldsumme hat zuvor ja eben nicht existiert und wird nun geschaffen) selbst widerlegt: Es wird im Zuge der Anleihenzeichnung nämlich keine dafür notwendige Kreditforderung bei der GB aktiviert, sondern nur ein Anleihenwert.


Du erkennst aber schon, dass durch den Kauf dennoch eine fixierte Nominalforderung entstanden ist, für die vorher nichts da sein musste?


Die aktivierte Forderung bezieht sich in deinem Beispiel der Anleihenzeichnung durch die Geschäftsbank ausschließlich auf die Rückforderung des Betrags zum vereinbarten Fälligkeitstermin der Anleihe.

Nein, es ist der 1. Schritt: der simple Ankauf der Anleihe durch die GB. Bis hierher ist überhaupt noch keine ZB involviert.

Um es in deinen Schwurbelworten zu formulieren: "Die mächtige GB hat sich passive Geldguthabeneinheiten als systemische Eigenschaft geschaffen und damit den Titel mit einer bezifferten Teilsumme beurkundet."

Spässle, gell. <img src=" />

Die GB kreditiert hier gar nichts, sonst müsste sie "zuvor" einen durch den Anleihenemittenten selbst zu besichernden Kredit eingeräumt haben. Du merkst, dass das gar keinen Sinn ergibt.

Ich verstehe kein Wort.

Das Anleihengeschäft hat ja gerade den spekulativen Sinn, so dass es zu keiner Besicherung seitens des Emittenten kommen muss.

Staat bietet Anleihe zum Verkauf. GB kauft diese. Ende der wilden Story.

Was bitte willst du hier jetzt überhaupt mit Besicherung?

Die für die Zeichnung der Anleihe notwendige Geldsumme war bereits vorher existent.

Wo denn?


Aktiva der GB Position 1 (Barreserve), dort explizit das "Guthaben bei der ZB".
Spiegelbildlich Passiva der ZB Position 2 "Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten".

Aktiva der Geschäftsbank spielen zum Kaufzeitpunkt gar keine Rolle. Schau dir die Buchung an: das ist bei der GB eine Bilanzverlängerung. Welche vorhandenen und nicht vorhandenen Aktiva der GB haben darauf Einfluss? Keine.

Also again: GB kauft Anleihe. Buchung wie gehabt.

Danach kann sie mit der Anleihe zur ZB watscheln und das Pensionsgeschäft abschließen, wenn sie es für notwendig erachtet (weil sie ggf. damit rechnet, bankenexterne Buchungen durchführen zu müssen).

Mittels den GB-Teilsummen der Barreserve (Position 1) werden Anleihen (Position 5) bezahlt. Und zwar aus dem eigenen Guthaben (Konto) der Geschäftsbank (Aktiva / Vermögen der GB).

Kleiner Hinweis: Kaufen ist nicht Bezahlen.

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Gruß!™

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