Repogeschäfte, wie ich es verstehe ...

Beo2, NRW Witten, Sonntag, 14.08.2022, 09:47 (vor 618 Tagen) @ tar2041 Views

-> Streng genommen (grundsätzlich) erwirbt die Zentralbank aber keine Wertpapiere (Staatsanleihen), sondern nimmt die Titel über die Laufzeit des Refinanzierungsgeschäfts (Repo-Geschäfts) nur als "notenbankfähige Sicherheit" in ihren Pfandpool rein. That's it.

Dieses Prozedere gleicht dann dem Kreditvertrag bei einer Geschäftsbank. Da befindet sich die Sicherheit (bspw. die eingetragene Grundschuld) auch innerhalb der aktivierten Forderung der Geschäftsbank ggü. ihrem Schuldner, wird aber selbst nicht aktiviert. Sie bildet stets nur ein potentielles Vermögenseingriffsrecht beim Kreditausfall. Das wundert mich hier jedoch, da somit eben nicht explizit ein Kaufgeschäft (inkl. terminierten Rückkauf), sondern, wie Beo2 anmerkte, ein reines Kreditgeschäft (mit üblichem Termin) stattfindet. Hier scheint es folglich an sich erstmal keinen Unterschied zu geben, außer dass die Haftungsmasse des Schuldners auf das konkrete Wertpapier selbst begrenzt ist. Kann man das so vereinfacht darstellen?

Ich verstehe es so, dass es sich nicht ganz um stinknormale Kreditgeschäfte handelt, weil die Rückabwicklung beim Repogeschäft kein MUSS ist :
Nur einer der beiden Vertragspartner kann die Rückabwicklung bzw. Tilgung (zum vereinbarten Termin) fordern. Ich nehme an, dass es der "optionale Verkäufer" des Wertpapiers ist. In diesem Fall ist also auch der ZINS fällig. Wie es in dem anderen Fall um die Zinszahlung bestellt ist, wüsste ich nicht.

-> Etwas anders als bei den normalen Repo-Geschäften schaut es bei den neueren Ankaufprogrammen der EZB im Rahmen der Finanzkrisen aus. Hier werden gegen Zentralbankguthaben tatsächlich die Wertpapiere (Staatsanleihen) an die EZB veräußert (EZB-Bilanzposition 7 Wertpapiere in Euro von ansässigen im Euro-Währungsgebiet).

Ah, genau das wäre meine nächste Frage gewesen. Könnte diese die Zentralbank nicht auch für Tenderverfahren (und diesmal wirklich zur direkten Veräußerung) nutzen? Sind es vielleicht diese Wertpapiere, die in dem Artikel gemeint waren?

Es wären m.M.n. also Wertpapiere, welche die ZB vorher erworben hatte .. welche sie in einem Tenderverfahren (Auktion) wieder verkauft.

Dann fliegen meine Äugelein über den Punkt 4 der Passiva: Schuldverschreibungen seitens der Zentralbank. Kling irgendwie abstrus, könnte aber meiner Ansicht nach ein Instrument zur Fremdwährungsbeschaffung sein.

Sehe ich auch so : wären Kreditaufnahmen (Verbindlichkeiten) der ZB in Fremdwährungen.

Gruß, Beo2


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