"Verbindlichkeiten der GB gegenüber der ZB" sind in den obligatorischen "ANLAGEN zur Bilanz" exakt aufzuweisen ..

Beo2, NRW Witten, Montag, 15.08.2022, 21:42 (vor 610 Tagen) @ Ashitaka1836 Views
bearbeitet von Beo2, Montag, 15.08.2022, 22:12

.. ausdrücklich auch alle! sog. Repogeschäfte mit anderen Banken, inklusive der BuBa. Hier die Richtlinie - auf Seite 79 :
+ https://www.bundesbank.de/resource/blob/612646/c18c0b59837cb5cddeca125071f0f64b/mL/stat...

"Was die ZB aktiv verbucht ("Kredite an Banken"), sind keine Kredite, sondern die beim ZB-Geschäft hereingenommenen in GZ zu pari bewerteten Pfänder, also die bekannten Schuldtitel heute. In keiner Bankbilanz gibt es einen Passivposten "Verbindlichkeiten gegenüber der ZB", womit sich das Phänomen "Kredit der ZB an Banken" von selbst erledigt. Alle Bankbilanzen buchen ZB-Geld und Guthaben bei der ZB aktiv. Die Banken haben also Forderungen gegen die ZB." Paul C. Martin
Such den Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber der ZB" bei der GB gern weiter und stell ihn dir, da du ihn nicht finden wirst, der Einfachheit halber vor. Man kommt nur schwer über den Verlust dieses Bilanzpostens hinweg.

Falsch! ZITAT aus dem obigen Link :

"Verbindlichkeiten (Spalten 01 bis 08)
"Hier sind die in Position HV21/210 „Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs)“ ausgewiesenen Beträge, darunter auch Verbindlichkeiten aus an Banken abgegebenen Namensschuldverschreibungen, Namensgeldmarktpapieren und Sparbriefen, nach Gläubigern und Fristigkeiten aufzugliedern.
Bei der Deutschen Bundesbank aufgenommene Übernachtkredite sind als täglich fällige Verbindlichkeiten in Zeile 114, Spalte 01 auszuweisen. Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank aus Offenmarktkrediten sind ebenfalls in Zeile 114 zu zeigen[/b].
Verbindlichkeiten gegenüber der EZB, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Verwaltung des Eigenkapitals und der Währungsreserven der EZB, sind in Zeile 121 auszuweisen.

darunter: Verbindlichkeiten aus Repurchase Agreements (Repos) (Spalten 01 bis 05)
Hier sind die Verbindlichkeiten gegenüber Banken aus echten Pensionsgeschäften und aus gegen Geldsicherheiten betriebenen Wertpapier- und Edelmetall-Leihgeschäften in Höhe der für die Übertragungen erhaltenen Beträge gesondert auszuweisen ..." ENDE
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Ich wusste es doch. Also, zu jeder pflichtgemäß veröffentlichten Bankbilanz (Geschäftsbericht !) gehören noch zusätzliche ANLAGEN. Nicht alles Bedeutsame befindet sich in der Bilanztabelle.
Habe es hier auch schon vor Jahren gepostet. Da las der @dottore noch mit ... und schwieg.
Gruß, Beo2


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