Warum die SNB in Franken nicht illiquide werden kann

Hardy, der Student, Donnerstag, 11.03.2021, 22:49 (vor 1139 Tagen) @ Diego23943 Views

Ist es richtig, dass eine NB deshablb unbegrennzt "Geld drucken" kann, weil es im Gegensatz zu einer GB keine Fristigkeit hat, mit der die Schulden (Noten) zurückbezahlt werden müssen? Somit nie eine Iliquidität entsehen kann ?

Jein, es sind keine Noten, sondern Geldscheine. Von daher gibt es keinen Zahlungsdruck in Richtung Geldscheinhalter.
Der Geldscheinhalter ist völlig ungefährlich für die SNB.
Zahlungsdruck besteht in Richtung Staat, der der Gläubiger ist, der zu den Schulden gehört, die uns die SNB unter "Notenumlauf" zeigt.

Bares Geld hat keinen Termin, da es kein Schuldschein ist. Völlig gleichgültig, ob es als
- Münze,
- Geldschein oder
- zukünftig als immaterieller Franken vorliegt.

Die SNB kann deshalb nicht illiquide in Franken werden, weil die Schulden, die sie uns unter "Notenumlauf" zeigt, sehr großzügige Bedingungen haben.
- Kreditlinie: unbegrenzt, d.h., die SNB kann diese Schuldenposition bei Bedarf noch jederzeit ausweiten
- Zinssatz: 0 %
- Fälligkeit: Teilfälligkeit sofort, wenn die SNB eine Einzahlung in Form von Franken-Geldscheinen erhält. Dann hat die SNB aber das Geld, die Geldscheine, um diese Teiltilgung zu leisten.

Das ist das ganze Geheimnis, warum die SNB in Franken (und vergleichbar jede ZB in ihrer "Heimatwährung") nicht illiquide werden kann.
Dazu gehört natürlich, dass der Kreditgeber, der Staat, unbegrenzt Franken drucken kann.

Das ist auch der Grund, warum die SNB selbst bei negativen Eigenkapital keinen Konkurs anmelden muss.
Sie bleibt ja zahlungsfähig.

Risiken gibt es für die SNB aber sehr wohl, zwar droht ihr nicht die Illiquidität, aber wenn ihre Assets im Wert fallen, dann kann das sehr übel ausgehen.
Gerät der Franken unter Verkaufsdruck, d.h., die Marktteilnehmer verkaufen Franken, dann fehlen ihr unter Umständen die Mittel, den Frankenkurs zu stabilisieren. Genau das gehört aber auch zu ihren geldpolitischen Aufgaben.

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Die offizielle Darstellung hantiert mit Notenbank und Banknoten.
Diese Darstellung ist aber untauglich, die Vorgänge sauber zu erklären.

Jordan (Seite 6):
"Ein Beispiel: Will jemand von Ihnen der SNB eine Banknote (sozusagen Ihr Kredit an die
Nationalbank) zurückgeben und den entsprechenden Gegenwert einfordern, händigen wir
Ihnen einzig eine neue Banknote mit gleichem Nennwert aus. Sie haben also keinen
Anspruch darauf, eine Banknote im Austausch gegen einen anderen Vermögenswert
zurückzugeben."

https://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20110928_tjn/source/ref_20110928_tjn.de.pdf

Jordan merkt ganz genau, dass irgendwas nicht stimmt, er versucht, sich mit einer seltsamen Formulierung zu retten:
Sozusagen ihr Kredit an die Nationalbank.

Quark mit Soße, wenn es wirklich eine Banknote wäre, dann wäre ich völlig eindeutig und klar ein Kreditgeber der SNB.
Banknoten sind auf Sicht einzulösen und zwar in GZ.
GZ, Schweizer Franken, halte ich aber schon in meinen Händen.
Da gibt es nichts mehr einzulösen. Ich habe als Geldscheinhalter keine Forderung an die SNB, demzufolge hat die SNB auch keine Schulden bei mir.
Völlig richtig also ihr Verhalten: Die SNB gibt mir nichts.

Völlig falsch ist aber die Aussage der SNB, dass ich ihr Gläubiger bin.

Jordan kapiert nicht, dass in dem Moment, als der Staat Schweiz die bestehenden Banknoten der SNB zu GZ erklärt hat, etwas Entscheidendes passiert ist: Aus den Banknoten wurden in diesem Moment staatliche Geldscheine, Schweizer Franken in Geldscheinform.
Genau da hätte die SNB eine kleine Korrektur vornehmen müssen, Notenumlauf hätte sie in Geldscheinumlauf (Schulden beim Staat) umbenennen müssen.
Zusätzlich noch klarstellen, dass die SNB keine Notenbank mehr ist, die Banknoten emittiert, sondern eine Zentralbank, die staatliche Geldscheine auszahlt.

Dann wäre alles gut gewesen.
Jede Eidgenossin, jeder Eidgenosse würde problemlos verstehen, wie das Schweizer Geld funktioniert.


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