Nö. Diebstahl ist in einem Rechtsstaat das, was im Gesetzbuch als Diebstahl definiert ist.

Mephistopheles, Montag, 06.02.2023, 12:28 (vor 437 Tagen) @ sensortimecom3419 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 06.02.2023, 12:37

... in den Tresoren liegen, noch wird es in digitaler Form im Computerspeicher abgelegt und dort vergessen.

Es kommt in Umlauf. Und im Augenblick wo es in Umlauf ist, schafft es neues Guthaben auf der einen Seite und Neuverschuldung (oder ein Manko auf Zeit) auf der anderen Seite - ungefragt; wo auch immer, und wann auch immer, und bei wem auch immer. Und wir reden ja von Geld, dem keine Deckung in Form von verpfändbaren Assets gegenüber steht. Also von luft-geschöpftem Geld.

Und so ein Vorgang ist genau genommen "Diebstahl" - er wäre in der Welt ausserhalb der ZB nicht möglich.

Diebstahl ist ein Sachverhalt. Diebstahl ist in einem Rechtsstaat das, was in einem Gesetzbuch als solcher definiert ist.

Ludwig Wittgenstein, Tractatus Logico-Philosophicus, ein berühmter österreichischer Philosoph und Schulkamerad eines anderen berühmten Österreichers.
2.05 Die Gesamtheit der bestehenden Sachverhalte bestimmt auch, welche Sachverhalte nicht bestehen
2.06 Das Bestehen oder Nichtbestehen von Sachverhalten ist die Wirklichkeit
2.061 Die Sachverhalte sind voneinander unabhängig
2.062 Aus dem Bestehen oder Nichtbestehen von Sachverhalten kann nicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines anderen geschlossen werden.

Also:
Es gibt den Sachverhalt "Gelddrucken" und es gibt den Sachverhalt "Diebstahl".
Aus dem Bestehen des Sachverhalts "Gelddrucken" kann nicht auf das Bestehen des Sachverhalts "Diebstahl" geschlossen werden.

Gruß Mephistopheles

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