Es ändert nichts: Der Rentner ist Gläubiger gegenüber dem Rentenversicherungsträger, dessen Kasse wesentlich durch ein allgem. Steueraufkommen aufgepeppt wird.

Dieter, Sonntag, 05.02.2023, 17:19 (vor 1119 Tagen) @ Mephistopheles6135 Views

Ansonsten ist noch anzumerken:
in dem Moment, in dem ein Gesetz seine Gültigkeit erlangt, in dem Ansprüche gegenüber dem Staat(Summe der Steuerzahler) oder ähnlichem formuliert werden, entsteht ein Schuldner-Gläubiger-Verhältnis, welches nur durch eine Gesetzesänderung oder Aufhebung relativiert oder aufgehoben werden kann.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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