Es ändert nichts: Der Rentner ist Gläubiger gegenüber dem Rentenversicherungsträger, dessen Kasse wesentlich durch ein allgem. Steueraufkommen aufgepeppt wird.
Ansonsten ist noch anzumerken:
in dem Moment, in dem ein Gesetz seine Gültigkeit erlangt, in dem Ansprüche gegenüber dem Staat(Summe der Steuerzahler) oder ähnlichem formuliert werden, entsteht ein Schuldner-Gläubiger-Verhältnis, welches nur durch eine Gesetzesänderung oder Aufhebung relativiert oder aufgehoben werden kann.
Gruß Dieter
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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.