Antwort ...
-> ... Eine Überschwemmung reisst das Haus und Individuum X hinweg.
Der Schuldner ist bei dem Fall ums Leben gekommen. Ein künftiges Einkommen gibt es nicht. Als Wert existiert nur noch das Grundstück, gemindert um den Aufwand den Schutt zu entsorgen. Reeller Wert vermutlich Null.
Die Erben, sofern sie das Erbe annehmen, sind tilgungspflichtig. Und falls sie nicht annehmen:
Wie ich bereits erklärt habe, ist zusätzlich die kreditgebende Bank selbst tilgungspflichtig (wenn gar nichts oder zu wenig "herein kommt") .. nämlich mit dem eigenen Eigenkapital (EK).
Es ist also nur noch Schuld vorhanden, ohne Gegenwert. Wo wird die Schuld ausgebucht?
Beim EK der Bank = dem bankeigenen Giralgeld.
Gruß, Beo2