Na dann wollen wir mal ... [edit]

Beo2, NRW Witten, Sonntag, 19.12.2021, 19:02 (vor 860 Tagen) @ Weiner1906 Views
bearbeitet von Beo2, Sonntag, 19.12.2021, 19:24

Da Oblomow sich ooch irren kann, würde es mich freuen, wenn @Beo2 sich vielleicht bei der Beantwortung dieser Frage beteiligen wollte.

Zum Geld eine Frage. Individuum X ist gut ausgebildet, hat einen guten Job erreicht und verdient gut. Alles ist gut. Er geht zur Bank wegen einem Kredit für einen Hauskauf im Tal. Dummerweise vergisst er die Versicherung gegen Elementarschaden rechtzeitig abzuschließen und bei der Lebensversicherung gab es auch einen Formfehler - die Bank hat auch nicht richtig aufgepasst. Geld fließt, das Haus gehört ihm, die Bank hat die Hypothek. Man hat die Absicht, die Formfehler auszubügeln. Aber nun passiert das Schreckliche. Eine Überschwemmung reisst das Haus und Individuum X hinweg.
Jetzt ist das Geld geschöpft und in der Welt. Aber es ist kein Wert mehr vorhanden.

Nein. Ein Hypotheken-Kredit ist m.W. nicht nur mit dem belasteten Haus besichert, sondern auch mit dem übrigen Eigentum des Schuldners gedeckt .. und noch darüber hinaus: auch mit dem künftigen Einkommen des Schuldners. Das künftige Einkommen wird in dem genannten Fall, abzüglich des gesetzlichen Existenzminimums, gepfändet und die Kreditsumme so aus dem System ratenweise wieder ausgebucht. Und selbst, wenn das nicht geht ...

Niemand wird das noch tilgen. Aber das geschöpfte Geld kann nicht mehr zurückgeholt werden. Und was macht die Bank? Sie schreibt ab und berichtigt Werte etc. - aber das Geld ist halt immer noch in der Welt.

Nein. Die Kreditforderung der Bank wird als Verlust! zu Lasten des EK der Bank ausgebucht, was einer Ausbuchung von Giralgeld gleichkommt: Das EK der Bank ist nämlich ihr eigens, frei verfügbares Giralgeld (bis auf die vorgeschriebene relative Mindestgröße). Hierhin verbucht die Bank ja all ihre Erträge (Zinseinnahmen etc.); und hieraus tätigt sie all ihre eigenen Betriebsausgaben (Aufwendungen).
Wenn einer Bank so etwas öfters passiert, ist sie pleite (= wg. zu wenig EK). Jede Kreditsumme ist also sowohl durch den Kreditnehmer als auch (nachstehend) durch die kreditgebende Bank selbst besichert (= zur Tilgung verpflichtet).

Ist es nachvollziehbar?
Mit Gruß, Beo2
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