Zuständigkeiten beachten!

valuereiter, Donnerstag, 23.05.2019, 15:03 (vor 1793 Tagen) @ der_Chris7063 Views

Auch unter den o.g. Gesetzen ist das Thema brisant - klar für den
Initiator der Sauerei, aber auch für Böhmermann und die
veröffentlichenden Zeitungen.

Böhmermann kann sich ja wohl entspannt zurücklehnen:

Er hat ja in seinen Andeutungen vorab keine Namen genannt ;)
Könnte sogar sagen, dass er - wie ihm erste Ausschnitte gezeigt wurden - den schmierigen Typen, der ihm das Material aufdrängen wollte, vor die Tür gesetzt habe (weil er mit solchen illegalen Machenschaften nix zu tun haben wollte).

Initiatoren/Produzenten der red bull-seligen Trash TV-Show:

Für diese ist wohl die entscheidende Frage, was das SPANISCHE Strafgesetzbuch hierzu sagt???
(könnte mir vorstellen, dass der Hausjurist vor Auswahl des Drehorts die Sanktionen für heimliche Gesprächsaufzeichungen in Italien/Frankreich/Spanien/Griechenland/usw. sorgfältig verglichen hat und Ibiza nicht zufällig ausgewählt wurde ;) )

veröffentlichende Medien (Spiegel und SZ):

zu "Underecover-Jourmalismus"
https://www.wbs-law.de/presserecht/undercover-journalismus-die-rechtlichen-grenzen-68691/
"Ausnahmsweise ... kann die Informationsbeschaffung gerechtfertigt und die Veröffentlichung im Einzelfall zulässig sein ... wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung einseitig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen. ... Rechtswidrig erlangte Informationen dürfen daher im Einzelfall vor allem dann veröffentlicht werden, wenn Situationen, Zustände oder Verhaltensweisen aufgedeckt werden, die erhebliche Missstände dokumentieren."

Ist also zumindest Ermessenssache, ob die Korrumpierbarkeit eines Vizekanzlers ein "erheblicher Missstand" ist ;)
Und wenn ja: dann ist die Veröffentlichung IN DEUTSCHLAND zulässig!

könnte vielleicht ein Grund sein, warum deutsche und nicht österreichische Medien hierfür eingebunden wurden???


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