Rechtsleben

Falkenauge, Mittwoch, 06.12.2017, 18:27 (vor 2304 Tagen) @ Andudu5347 Views

... schwer tue,
..."Wirtschaftsleben" einzugrenzen. In einer hoch arbeitsteiligen, von
einem funktionierenden Geld- und Steuersystem abhängigen, Gesellschaft,
kann man diese Trennung m.E. gar nicht machen. Zumindest kann ich sie mir
nicht vorstellen. Wie z.B. schädlicher Kapital(und damit
Macht)akkumulation begegnen, ohne ins Wirtschaftsleben einzugreifen? Wie
die Ausnutzung wirtschaftlicher Macht unterbinden oder etwa einen
Missbrauch der Allmende, z.B. Umweltverschmutzung, usw.?


Diese Dinge zu verhindern, ist Aufgabe des Rechtslebens, weil damit in den Lebensbereich anderer eingegriffen wird.

Das bedeutet, dass im davon zu unterscheidenden Staat im engeren Sinne,
der auf das Recht zu reduzieren ist, selbstverständlich eben durch das
Recht äußere und innere Sicherheit zu gewährleisten sind. Dafür ist
natürlich ein Parlament notwendig.


Ja, oder etwas in der Art, welches sich über Volksabstimmungen
demokratisch abzusichern hat.

Ja, klar.


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