Rechtsleben

Falkenauge, Mittwoch, 06.12.2017, 13:52 (vor 2330 Tagen) @ Andudu6221 Views

Menschen nicht aufgehoben werden soll, keine gesetzgebenden

Körperschaften

geben, die „von oben“ reglementieren, sondern nur horizontale
Beratungs- und Kooperationsorgane freier und solidarisch einander
zugewandter Bürger.


...auch wenn ich deinen anarchischen Ansatz für zu naiv halte.

Die freien, solidarisch einander zugewandten Bürger, müssen trotzdem die
Möglichkeit haben, per Mehrheit Zwänge in ihrem Herrschaftsgebiet
auszuüben. Sei es zur gemeinsamen Verteidigung oder um ein Minimum an
Arbeitsteiligkeit (Vertragsrecht, Justiz, Exekutive) aufrecht zu erhalten.

Du hast nicht genau gelesen. Ich habe geschrieben: "Im Geistes- und im Wirtschaftsleben darf es, wenn die Selbstbestimmung des Menschen nicht aufgehoben werden soll, keine gesetzgebenden Körperschaften geben, die „von oben“ reglementieren, sondern nur horizontale Beratungs- und Kooperationsorgane freier und solidarisch einander zugewandter Bürger."

Das bedeutet, dass im davon zu unterscheidenden Staat im engeren Sinne, der auf das Recht zu reduzieren ist, selbstverständlich eben durch das Recht äußere und innere Sicherheit zu gewährleisten sind. Dafür ist natürlich ein Parlament notwendig.


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