In Sachsen-Anhalt reicht eine mündliche Erklärung, also Kreativität beweisen

mawa99, Mittwoch, 12.08.2020, 19:16 (vor 1325 Tagen) @ Ankawor3122 Views

Paragraph 1 Absatz 2 Punkt 3 der Hygieneverordnung Sachsen-Anhalts Stand Juni2020

Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen- Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwanger­ schaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mög­ lich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise (z. B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwer­ behindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.


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