In Sachsen-Anhalt reicht eine mündliche Erklärung, also Kreativität beweisen
Paragraph 1 Absatz 2 Punkt 3 der Hygieneverordnung Sachsen-Anhalts Stand Juni2020
Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen- Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwanger schaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mög lich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise (z. B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwer behindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.