Gerne!
Aber wichtig: Jede Klage pro VerwG sollte etwas anders ausschauen, also andere Schwerpunkte in der Begründung setzen - sonst könnten evtl. Verfahren zusammengezogen werden. Und so einfach sollen sie es doch nicht haben.
Die Begründung muss übrigens nicht mit Klageeinreichung gegen die Zwangsgebühr "fix&fertig" sein - man kann auch später im Verfahren ergänzen und präzisieren.
Zu Fragen: Nein, ich bin kein Anwalt. War aber 10 Jahre ehrenamtlicher Richter und habe diverse Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht hier (mal positiv, mal weniger...).
Gruß,
G.
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Die Hoffart der Herren würde sofort aufhören, wenn die Knechte nicht mehr vor ihnen kriechen!