Zwangsgeld

Manuel H., Donnerstag, 03.03.2022, 22:39 (vor 1382 Tagen) @ Konstantin5464 Views

Ein Zwangsgeld dient dazu, den Untertan dazu zu zwingen, eine bestimmte Handlung zu tun (sich impfen zu lassen, den Führerschein physisch abzugeben, die Steuererklärung einzureichen usw.)

Das Bezahlen des Zwangsgeldes bringt einen nicht aus der (Impf)pflicht, denn es wird nach Zahlung direkt das nächste verhängt, solange, bis der Untertan seine Pflicht erfüllt oder beim Untertan nichts mehr zu holen ist. Dann gilt das verfügte Zwangsgeld als uneinbringlich.

Dann ließe sich noch die Ersatzzwangshaft anordnen, wird aber selten gemacht (ich glaube, letztens bei einem GEZ Nichtzahler war das mal angewendet)


https://www.rodorf.de/01_polg/54_polg.htm


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