Dann erst mal abmelden beim Einwohnermeldeamt

Dieter, Donnerstag, 03.03.2022, 21:36 (vor 792 Tagen) @ Otto Lidenbrock5485 Views

Hallo,

schließlich ist jede Gesetzesvorlage diesbezüglich an den Wohnort BRD gebunden.

Abmelden bei allen, die im eigengenutzen Haus wohnen. (Vermieter werden vermutlich nicht unterschreiben)
Vorher alle Papiere in Ordnung bringen, Autos angemeldet lassen usw. Unbeschr. Steuerpflicht in D bleibt bestehen, da man ja irgend einen Zugriff auf eine Wohnung hat.
Man bleibt auch in der ges. Krankenkasse, sofern man keine Arbeitseinkünfte im Ausland hat.
So wäre meine Sichtweise.
Vielleicht kann das jemand überprüfen, ob da nicht ein Fehler bei meinen Gedankengängen vorliegt.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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