so what?

Manuel H., Donnerstag, 03.03.2022, 23:00 (vor 793 Tagen) @ lotte4061 Views

Erst einmal erfährt die Rentenbehörde nicht, ob Du aktuell angemeldet oder abgemeldet bist. Den Aufwand treiben die nicht.

Und wenn sie es erfährt, ja, dann kann, muss sie aber nicht argwöhnen, dass der Empfänger nicht mehr am Leben ist.
Wenn sie dann eine Lebendbescheinigung anfordert, dann schickt man ihr diese Bescheinigung und gut ist.

Was immer auch noch geht, man meldet sich einen Tag an und wieder ab. Lang genug, um irgendwelchen Stellen eine aktuelle Meldebescheinigung zu schicken. Die Behörde muss sich dann halt mit der Zustellung bitte ein wenig beeilen, sonst kommt sie leider zu spät, da bereits abgemeldet.

Man muss nicht eine eigene Wohnung anmieten, um sich anzumelden. Freunde können die An- und die Abmeldung unterschreiben, denn nicht der Wohnungseigentümer bescheinigt, sondern der Wohnungsgeber, die sind nicht immer identisch (Untermiete, Wohngemeinschaft). Falscherklärungen dürfen die Freunde nicht machen. Sie sollten also zumindest eine Pritsche in der Küche bereitgestellt haben, um ehrlich die Bescheinigungen erstellt zu haben. Tatsächlich physisch wohnen muss man an der Meldeadresse nicht.


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