Das macht für mich immer noch keinen Sinn.
Moin DT,
wenn die Diss deutlich über den Inhalt der drei Papier hinausgeht, und danach sieht das Inhaltsverzeichnis in der Tat aus, warum sollte man dann nicht auf der Veröffentlichung der Schrift bestehen? Es hat ja bis dahin nur eine unvollständige Veröffentlichung stattgefunden, und nur auf Englisch. Dissertationen sollen der gesamten wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Meine ist auch öffentlich für jeden zugänglich (sogar digital, aber das war Anfang der Nuller noch nicht üblich).
Aber das wäre in der Tat eine Nachlässigkeit der Uni, nicht des Autors.
Gruß,
Naclador