In welchem Fall ist eine Habilitation obligatorisch? (mT)
"Füllmich bezieht sich darauf, dass Drosten zwei Lehrstühle inne hatte, deren Ausübung er nicht wahr genommen hat. In diesem Fall wäre eine Habilitation obligatorisch."
Heißt das, eine Habilitation ist Deiner Meinung obligatorisch, wenn jemand zwei Lehrstühle inne hat, deren Ausübung er nicht wahr genommen hat?
Desweiteren:
"... die zentrale Frage ist, welcher Anteil am Inhalt des als Doktorarbeit gekennzeichneten Dokuments auf Eigenleistung von Herrn Drosten rückführbar ist. Das ist damit gemeint, dass diesem Dokument keine keine thematisch-zusammenhängende Arbeit zu Grunde liegt.
Ich stelle die Frage ein drittes mal,
kannst Du EIN weiteres Promotionsverfahren nennen wo dies der Fall war?"
Wo WAS der Fall war?
"Das ist damit gemeint, dass diesem Dokument keine keine thematisch-zusammenhängende Arbeit zu Grunde liegt."
Wieso liegt der Doktorarbeit von Drosten keine thematisch-zusammenhängende Arbeit zu Grunde? Das Thema PCR Testung von HIV-1 und HBV Blut habe ich doch genannt. Daß die Ergebnisse dieser Arbeit noch in 3 Papers geflossen sind, ist doch positiv.
Welche Arbeiten möchtest Du denn NOCH genannt haben, bei denen die Ergebnisse in Veröffentlichungen geflossen sind. Da kannst Du Dir sämtliche Fachbereiche in Naturwissenschaften weltweit raussuchen, und praktisch jede Doktorarbeit in den letzten 20 Jahren hat genau das gemacht. Und wo drauf kommts Dir an? Daß da auch noch ein Paper herauskam, wo der Doktorand nicht Erstautor ist? Das ist wohl der Normalfall in einer Arbeitsgruppe, an der mehr als einer an einem Thema arbeiten.