Da bist Du leider nicht auf dem neuesten Stand. (mT)

DT, Mittwoch, 02.02.2022, 10:44 (vor 1463 Tagen) @ Naclador5007 Views

Denn der Plagiatsexperte Stefan Weber schreibt hier:
https://plagiatsgutachten.com/blog/christian-drosten/

Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Herrn Drosten ist nach heutigem Stand wahrscheinlich doch kein schuldhaftes Verhalten oder Fehlverhalten vorzuwerfen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 keine Exemplare seiner Dissertation öffentlich zugänglich waren, folgt offenbar nicht, dass Herr Drosten anlässlich seiner Promotion 2003 keine Pflichtexemplare an die Universität abgeliefert hat. Denn aus der Tatsache, dass er diese abgeliefert hat, folgte wiederum nicht, dass die Universität Frankfurt diese Exemplare auch veröffentlichen musste! Man muss § 12 der PromO so interpretieren: Die drei Exemplare waren nicht für die Veröffentlichung bestimmt, weil diese ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist! Somit wird auch glaubhaft, dass alle drei Exemplare tatsächlich im Archiv des Frankfurter Dekanats lagerten.

Hier die E-Mail von DNB-Pressesprecher Stephan Jockel vom 12.10.2020, 7:07 Uhr im Wortlaut:

„Im Mai 2020 wurden wir auf das Fehlen einer Dissertationsschrift von Prof. Christian Drosten aufmerksam gemacht. Der Promotion haben laut Auskunft der Goethe-Universität Frankfurt drei in internationalen Zeitschriften veröffentlichte Schriften zugrunde gelegen. Eine gesonderte Veröffentlichung als Dissertationsschrift war damals nach Auskunft der Universität nicht vonnöten. Nachdem die Universitätsbibliothek Frankfurt im Frühjahr 2020 jedoch eine Schrift mit den Einzelveröffentlichungen in ihren Bestand aufgenommen und zugänglich gemacht hat, haben auch wir diese Schrift als Dissertationsschrift bei uns verzeichnet und in den Bestand aufgenommen.“

Auf meinen Hinweis, dass die Dissertation nicht aus den drei Einzelveröffentlichungen bestehe, sondern eine eigenständige Schrift sei, präzisierte der Pressesprecher:

„Sie haben Recht und ich bitte insoweit um Entschuldigung: Es handelt sich ausweislich des gescannten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand aufgenommenen Veröffentlichung anscheinend nicht um drei Aufsätze. Ich habe heute früh nicht in das Inhaltsverzeichnis hineingeschaut, das aber jetzt nachgeholt. Auch die UB Frankfurt hat übrigens das Inhaltsverzeichnis gescannt. Sie finden es auch dort am Katalogeintrag: https://hds.hebis.de/ubffm/Record/HEB465078648

Eine veröffentlichte Dissertation fällt grundsätzlich unter die Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek. Sie wird, wie jede Veröffentlichung, bei uns katalogisiert in den Bestand aufgenommen und zur Nutzung in den Lesesälen bereit gestellt.

Wir haben, als wir im Frühjahr das Nichtvorliegen einer Dissertation bemerkten, von der Universität erfahren, es habe keiner gesonderten Veröffentlichung bedurft. Von der dann in der UB katalogisierten und als Dissertation gekennzeichneten Schrift haben wir je eine Kopie in unseren Bestand in Leipzig und Frankfurt aufgenommen und damit die Lücke in unserer Sammlung geschlossen.

Zu den Details des Promotionsverfahrens haben wir keine Kenntnis. Aus unserer Sicht konnte die Bestandslücke geschlossen werden.“

Wie gesagt, was sollte denn Drosten aus seiner sicht machen? 3 Paper veröffentlicht, Dissertation geschrieben, Pflichtexemplare abgeliefert, Prüfung bestanden, alles ok.

Ich kenne das aus USA, dort waren die Auflagen strenger für die Promotion, die mußte bestimmten Kriterien wie Schriftart, Zeilenabstand usw. genügen, weil die dann gescannt wurde und schon vor der Jahrtausendwende als PDF online verfügbar gemacht wurde. In Deutschland kannte ich das noch nicht. Da gab es Verlage wie den Shaker Verlag, bei dem die Promovierenden ihre Diss veröffentlichen konnten, manche haben das gemacht, andere haben eben nur die Pflichtexemplare an die Bibliothek gegeben und die Fachbereiche haben die Tatsache, daß vorher über die Arbeit Artikel veröffentlicht würden, als genügsam für die Veröffentlichungspflicht angesehen.

Siehe zum Beispiel die Arbeit von Markus Greiner, die ich in meiner Antwort auf @mabraton verlinkt hatte. Dort sind auf Seite 4 die Papers aufgelistet, die der Arbeit zugrunde liegen, und nicht alle sind Erstautorpapers. Manche haben das so explizit gemacht, andere haben ihre Papers bei den Referenzen aufgelistet.

Daraus aber ausgerechnet Drosten einen Strick drehen zu wollen, der keinerlei Täuschungsabsichten hatte, im Vergleich zu einem Guttenberg, einer Giffey etc., ist sehr weit hergeholt.

DT


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