Entweder handelt es sich um eine kumulative Dissertation aus drei Teilaufsätzen,....
...wie es die Goethe-Universität zuerst dargestellt hatte, oder es hat im Jahr der Promotion (und auch im Folgejahr) keine Veröffentlichung der Dissertation stattgefunden, in welchem Fall die Promotion hinfällig wäre. Es bestand eine Pflicht zur Veröffentlichung. Diese wurde für die Gesamtschrift erst im Jahre 2020, also nicht fristgerecht, erfüllt.
Gruß,
Naclador