Was hat das mit Deiner Aussage zu tun? (mT)
Eine Habilitationsarbeit ist die Grundlage für eine Habilitation. Darum geht es aber gar nicht.
Du hast gesagt, eine Habilitation sei die Grundlage, zwei Lehrstühle zu haben. Wo steht das? Nirgends. Auch für einen Lehrstuhl steht nirgends, daß die Grundlage dafür eine Habilitation ist. Habilitationsäquivalente Leistungen müssen bescheinigt werden, mehr nicht.