Dein Scheinwerfer leuchtet in die falsche Richtung!

mabraton, Dienstag, 01.02.2022, 07:40 (vor 1464 Tagen) @ DT5368 Views
bearbeitet von mabraton, Dienstag, 01.02.2022, 08:07

Hallo DT,

die zentrale Frage ist, welcher Anteil am Inhalt des als Doktorarbeit gekennzeichneten Dokuments auf Eigenleistung von Herrn Drosten rückführbar ist. Das ist damit gemeint, dass diesem Dokument keine keine thematisch-zusammenhängende Arbeit zu Grunde liegt.

Ich stelle die Frage ein drittes mal,
kannst Du EIN weiteres Promotionsverfahren nennen wo dies der Fall war?

Auch die Aussage von Füllmich, daß für eine Professur eine Habilitation Voraussetzung sei, ist inkorrekt. Es werden an vielen Universitäten habilitationsäquivalente Leistungen gefordert, die üblicherweise durch entsprechende Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten in der Lehre nachgewiesen werden. Wie sollten ansonsten Wissenschaftler aus dem Ausland Rufe auf Professuren nach Deutschland bekommen, wenn sie im Ausland keine Habilitation durchgeführt haben? Theodor Hänsch zum Beispiel hat niemals habilitiert, ist trotzdem Professor an der Universität München und hat sogar den Nobelpreis bekommen. Wenn Füllmich mit seiner Aussage korrekt wäre, dürfte Hänsch kein Professor sein, was inkorrekt ist.

Füllmich bezieht sich darauf, dass Drosten zwei Lehrstühle inne hatte, deren Ausübung er nicht wahr genommen hat. In diesem Fall wäre eine Habilitation obligatorisch.

Beste Grüße
mabraton


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung