Leider gibt es im Forum offenbar keine Juristen außer Le Penseur, und der ist aus Österreich
Ich würde gern wissen,
1. welcher Tatbestand es ist, wenn man gerichtliche Urteile nicht ausführen lässt, nämlich z.B. abgelehnte Asylbewerber und andere Personen ohne Aufenthaltserlaubnis nicht aus dem Land zu schaffen. Ist das Strafvereitelung durch Unterlassen, oder was anderes? was sind die Paragraphen?
2. welche Sonderrechte bzw. Angeklagt-werden-können gelten für die Regierung inkl. Kanzler und Minister? prinzipiell habe ich Verständnis für solche Schutzrechte, aber das muss ja Grenzen haben. Wo ist das geregelt? fällt das Aussetzen der Abschiebungen durch Merkel und Nachfolger eindeutig darunter oder eindeutig nicht darunter?
Gibt es Juristen oder Hobbyjuristen hier?
Bernd Borchert