Sehr guter Vorschlag! Gibt aber noch das BGB 1666, also sich Alles bieten lassen, das kanns auch nicht sein!
BGB 1666 fullquote:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1.
Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2.
Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3.
Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4.
Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5.
die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6.
die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Die Kündigung selbst ist u.U. kindeswohlgefährdend!
https://abc-kindesvertretung.de/kuendigung-des-kindergartenplatzes/
(Am Beispiel Kita erörtert)
von:
Familienrichter Prestien
den wir hier kennengelernt haben:
https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Ausschuss44_Part2_Prestin_720p:5
oder in diese Sendung
https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Hans-Christian-Prestien---Sitzung-48-Von-L%C3%B6...
Gibt Herr Familienrichter a.D. klar an, dass Jeder anonym, also die Gemeinschaft nach BGB 1666 einen Hinweis geben kann, dass Kinder (psychisch, was Mobbing ja nun mal ist) misshandelt werden.
Wenn es so wäre, wie beschrieben, dann wäre diese Frage zu erörtern.
Sollte also mal jemand gegenprüfen.
Wie im verlinkten Fall berichtet wurde, gab es angeblich ein von vornherein schnippisches Auftreten der Lehrerin.
Eigentlich allerdings, muss man anderherum anfangen.
Ohne Ötzi zu nahe treten zu wollen, richtig Text kann man abgeben, wenn man die Schilderung der Gegenseite gehört hat.
Dies ist bis dato nicht geschehen.
Also hochspekulativ, das alles hier!
Was aber zu lesen ist, riecht nach Mobbing.
Ein Lehrer, der Mobbing entweder zulässt, also nicht aktiv verhindert oder gar forciert bzw. anstiftet (gibts tausendfach) (also über Bande spielt und auch das wird hier geschildert, zumal die Kündigung mit dem Reden Dritter, die Schule also sich dahinter versteckend, begründet wird) inwiefern das noch auf der Grundlage des Gesetzes nach BGB 1666 steht, darf sicher erörtert werden.
Hatte das Andernorts in anderem Zusammenhang gelesen, kriegs nicht mehr auf die Schnelle zusammengebastelt. (vllt in der Linksammlung unten)
Mobbing, also psychische Kindeswohlgefährdung.
Auf Zuruf Dritter (mal böse unterstellend, zum Mobbing Angestifteter) Maßnahmen gegen, in der Regel Schlaue, zu ergreifen, klingt für mich, dass hier die Zulassung der Schule als Lehranstalt auf dem Spiel steht!
Ferner: Falsch korrigierend, hanebüchen! Vorsatz!
Da hast Du es schwarz auf weiß!
BGB 1666 ohne wenn und aber.
Aber man braucht Sportsgeist das anzugehen.
Sunzi sagt: "Beginne nur den Krieg (oder schieße überhaupterstmal zurück), von dem Du weißt, dass Du ihn gewinnen wirst."
Psychisch, das hat uns doch C. gelehrt, "taucht ein Schlauer auf, verbrüdern sich die Dummköpfe".
Ferner hat das Herunterbuttern von Schlauen oder Überdurchschnittlichen "System".
Wie könnten sonst Hochbegabte versetzungsgefährdet sein?
Sind sie, x-fach vorgekommen, stets auffällig, wegen notorischer Unterforderung!
Und mir sind diverse Leute begegnet, die trotz Eignung nicht gefördert, in die Durchschnittlichkeit verdammt wurden.
Diese Verdammung in die Durchschnittlichkeit, hat "System"!
Das genau will diese staatlich befohlen "Gleichmacherei", neuerdings sogar beim Sport, der die Bundesjugendspiele abschafft.
"Wenn Du erkennst, dass Du einen Krieg nicht verhindern kannst, schlag als Erster zu!" (Wladimir Wladimirowitsch Putin)
Ich rätsle noch, inwieweit jener sich darüber im Klaren war, wo (bei wem) er in dem Moment gedanklich abgeschrieben hat.
Demgemäß, die Schule und die Lehrkräfte über Bande mit dem Familiengericht und BGB 1666 konfrontieren.
Das haut rein!
Zumal wenn man eh mit dem Rücken an der Wand steht...kann man leichter die Richtung erkennen, in welche man schießen muss!
Ferner, ganz profan:
Die Schulpflicht bis 18 Jahre, ist Kokolores!
Nach den Gesetzen die ich lese, endet die Schulpflicht nach der 9.Klasse!
Demgemäß hätte er schon ein Jahr was Anders machen können.
Allerdings muss man danach (lt. Gesetz) mind. noch ein (1!) Berufsschuljahr (Anwesenheitspflicht) nachweisen.
Weltreise ginge auch noch.
Gesammeltes dazu:
https://telegra.ph/Kindergeld-Ausland-01-03
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Beispiel aus einem Bundesland (war schneller zu finden)
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
(Schulgesetz - SchulG)
Vom 24. Januar 2007*
§ 20
Umfang der Schulpflicht
(1) Für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung oder ihre Ausbildungsstätte haben, besteht Schulpflicht. Andere Kinder und Jugendliche, die in einem Heim, einer Familienpflegestelle, einem Internat oder einem Krankenhaus untergebracht sind, können öffentliche Schulen im Lande besuchen. Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
(2) Die Schulpflicht gliedert sich in
1.
die Pflicht zum Besuch einer Grundschule und einer Schule der Sekundarstufe I oder eines Förderzentrums von insgesamt neun Schuljahren (Vollzeitschulpflicht) und
2.
die Pflicht zum Besuch eines Bildungsganges der Berufsschule (Berufsschulpflicht).
(3) Die Schulaufsichtsbehörde kann Jugendliche, die im Ausland die dort geltende Schulpflicht erfüllt hatten, auf deren Antrag von der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht befreien, wenn insbesondere wegen der Kürze der verbleibenden Schulbesuchszeit eine sinnvolle Förderung nicht erwartet werden kann.
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Berufsschule:
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
(Schulgesetz - SchulG)
Vom 24. Januar 2007*
§ 23
Beginn und Ende der Berufsschulpflicht
(1) Die Berufsschulpflicht beginnt für Minderjährige mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder eines Förderzentrums nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und dauert
1.
bis zum Abschluss eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses oder,
2.
wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler volljährig wird.
(2) Als Erfüllung der Berufsschulpflicht kann auch anerkannt werden, wenn die oder der Berufsschulpflichtige wegen einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in eine andere Einrichtung übertritt, sofern diese über ein entsprechendes Angebot verfügt.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 ist die Berufsschulpflicht auch erfüllt, wenn die oder der Schulpflichtige eine Einrichtung des berufsbildenden Schulwesens mit Vollzeitunterricht mit einer Dauer von mindestens einem Schuljahr oder eine andere Einrichtung mit vergleichbarem Bildungsauftrag besucht hat oder nach Feststellung der Schulaufsichtsbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet ist.
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Es gibt mittlerweile diverse Berufe (Ausbildungen), die überhauptkeinen Schulabschluss bedingen. Es genügt ein Eignungstest! (Rate mal für wen das konzipiert ist) z.B. Fahrlehrer (Brüller!), die werden aktuell reihenweise ziemlich dunkler und mullattiger und holpriger in grundlegenden Deutschkenntnissen und das liegt ausdrücklich nicht an dem Urlaub, den die vielleicht gerade hatten! Da fällste vom Glauben ab! Die Weiber (racemixgehirnvernebelt) gehen denen auch auf den Leim, und unsere Leute gehn leer aus!
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![[image]](https://s20.directupload.net/images/240913/6t4fd92p.jpg)
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27