Das ist nicht das Hauptproblem

Ötzi, Dienstag, 16.12.2025, 13:23 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 52 Min.) @ Revoluzzer1539 Views
bearbeitet von Ötzi, Dienstag, 16.12.2025, 13:29

Hallo Revoluzzer,

meinem Sohn wird "ordentlich gekündigt", wie es im Schulvertrag steht, nicht fristlos. Das heißt, mit einer Frist von 6 Wochen zum Halbjahresende. Fristlose Kündigung ginge nur, wenn er sich täglich mit anderen Schülern prügelt oder Fensterschreiben einwirft etc.

Das heißt, er kann noch bis Ende Januar weiter in den Unterricht gehen, zumindest theoretisch. Praktisch versucht die Schulleitung, das zu verhindern. Nachdem mir die Entscheidung mündlich bekannt gegeben wurde, wurde er sofort mündlich beurlaubt, bis Weihnachten, bzw. es wurde ihm überlassen, ob er in den Unterricht kommt, aber uns wurde klar zu verstehen gegeben, dass es nicht erwünscht ist. Da noch zwei Klassenarbeiten anstanden, haben wir das auch erstmal angenommen. Als er dann kam, um einen Entschuldigungsbrief abzugeben (war seine Idee) und danach in den Unterricht gehen wollte, wurde er sofort rausgeschmissen, und ich musste ich abholen. Ihm wurde angedroht, wenn er nicht ginge, würde er es schriftlich bekommen, dass er gehen muss. Ich habe da nichts dagegen eingewendet, weil ich zu dem Zeitpunkt noch versucht habe, mich gütlich mit der Schulleitung zu einigen. Daraus ist aber nichts geworden.

Die paar verbleibenden Schultage vor Weihnachten ignorieren wir jetzt, wir wollen da unserem Sohn auch seine Ruhe lassen. Im Januar sieht die Sache dann aber anders aus. Wenn die Schule ihn dann schriftlich der Schule verweist, macht sie aus der ordentlichen Kündigung de facto eine fristlose, was komplett rechtsmissbräuchlich wäre. Ich will auch auch nicht mal gänzlich ausschließen, dass ich dann drohen muss, die Polizei zu rufen.

Gruß,

Ötzi


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