Einstweilige Anordnung ...

Revoluzzer, Dienstag, 16.12.2025, 12:22 (vor 4 Tagen) @ Ötzi2209 Views

Schülerwohl ist das Wichtigste.

Zum Amtsgericht, einstweilige Anordnung holen, Zusage Deines Sohnes, dass er baW in der Klasse nicht weiter auffällt, blablabla, es braucht Zeit, eine Alternative zu finden...

Dann sitzt Dein Sohn Morgen wieder in der Schule und ihr könnt in Ruhe weiter überlegen.

Das musst aber sofort machen. Heute. Sonst ist Eilbedürftigkeit nicht mehr gegeben, vermute ich mal.

Wenn das Amtsgericht keine einstweilige Anordnung rausgibt, kannst es vergessen. Ein langer Rechtsweg bringt nix, denn dann ist das längst rum. Besser dann es akzeptieren und sich in einer neuen Schule einfinden.


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