2% vs. 18,6%

Bergamr, Montag, 25.07.2022, 19:23 (vor 640 Tagen) @ mh-ing3302 Views

Hallo mh-ing,

Du weißt so gut wie ich um die Differenz der Finanzierung von Pensionen und Renten durch sog. Beitragszahler (2% vs. 18,6%). Will sagen, Pensionen sind per se weitestgehend staats- d.h. steuerbezuschußt. Das Umlageverfahren (Adenauer '57) der Renten hat natürlich auch hier den Finanzierungssockel auf den Staat übertragen, sprich Zugriff auf Steuergelder nötig gemacht.

Nun will mir nicht in den Kopf, wie Du hier einen Unterschied im Gefährdungspotential des Eintritts der sog. Babyboomer in sowohl Pension als auch Rente erkennen kannst. Beides ist extrem toxisch für das System, beides führt zu einer extremen Belastung der Finanzierbarkeit. Sowohl Pensionskassen als auch Rentenversicherer (von Lebensversicherer gar nicht erst zu sprechen) halten Werte ( wie von Dir angesprochen) in Bereichen, die gar keine Werte mehr darstellen. Und anteilsmäßig ist in den letzten Jahren (-zehnten) im Rentenbereich eher ein Rückgang, im Pensionsbereich eher ein Anstieg der sowohl Anspruchsberechtigten als auch der Einzahler zu verzeichnen.

Zurück zu meinem Verständnisproblem: ich möchte keine Erbsenzählerei betreiben, aber was läßt Dich einerseits sagen, daß nichts zusammenbricht und andererseits, daß es zusammenbrechen muß? Deine Unterscheidung zwischen Pension und Rente erschließt sich mir nicht. Beide Ansprüche brechen uns das Genick.

Gruß
Bergamr

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Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...


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