In D ist bei der Urnenwahl generell und dann bei der Auszählung kein (systematischer) Betrug möglich ....

Wayne Schlegel, Donnerstag, 05.11.2020, 15:01 (vor 1267 Tagen) @ Lenz-Hannover5175 Views

.... eine Web-Cam würde (meine) Persönlichkeitsrechte als Wahlvorstand und Wahlhelfer verletzen, ist überhaupt nicht nötig und gehört daher NICHT zur Auszählung.

Auszählungen sind öffentlich, jeder kann, darf und sollte mit eigenen Augen zugucken. Muss man halt die kleine Mühe auf sich nehmen und ins Wahllokal gehen und nicht von zuhause die Dinge besser wissen.

Wobei man als Wahlvorstand Zugucker stande pede als Wahlhelfer zum Mitauszählen verpflichtet kann (und sollte). Ist(noch nie vorgekommen) bußgeldbewehrt bei Weigerung. Dann quatschen die nicht doof rum, sondern dürfen sich gemeinnützlich machen, allen anderen auf die Finger und in die Augen gucken und nicht zuletzt das Protokoll mit Einwendungen (darf jeder machen) mitunterschreiben.

Einige Sicherungsmechanismen in D:

- Wählerverzeichnis mit abgehaktem Urneneinwurf sowie noch Wahlbenachrichungskartensammlung; Zahlenabweichungen zw. Haken und Wahlumschläge/Stimmzettel so gut wie ausgeschlossen, selbst wenn 1 von 1.000 nicht/falsch gehakt oder so, kommt das ins Wahlprotokoll
- Wahlvorstand-/helfer definitiv mit verschiedenen "Parteileuten", Verwaltungspersonal und Dritten (Rentner, Studenten) besetzt; alle gucken sich aber so was von auf die Finger
- Öffentlichkeit des Wahllokales und der Auszählung
- Wahlurne und Einwurfschlitz stets im Blick von einigen Augenpaaren
- manuelle Auszählung, nix Zählmaschinen
- die Stimmbezirke sind recht klein, das heißt es gibt an zig verschiedenen Wahllokalen einer Kommune zig verschiedene Wahlvorstände; wenn da das Zählergebnis in einem von dem allgemeinen Trend doch total abweichen sollte, fällt das sofort auf


Einziges nachdenkenswertes Problem: Briefwahl.
Und da, wenn dem Wähler durch Dritte/"Vertrauensperson" beim Ankreuzen die Hand geführt wird.


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