nett formuliert

Manuel H., Montag, 27.09.2021, 10:35 (vor 943 Tagen) @ DT2455 Views

"Beanstandete Wahlbriefe werden bis zur Vernichtung aufbewahrt."
Wer hätte das gedacht. Sie werden also bis zur Vernichtung aufbewahrt. Was sonst? Wie sollte man etwas vernichten, was man nicht aufbewahrt hat und wie will man etwas aufbewahren, was man vernichtet hat. Wer in aller Welt formuliert so was?

Aber nur die "beanstandeten". Die nicht beanstandeten werden also schon vor der Vernichtung nicht aufbewahrt? Oder vor der Aufbewahrung vernichtet? :-)


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